BVV-Bericht Juni 2013

In der Sitzung der Spandauer Bezirksverordnetenversammlung am 12. Juni 2013 war die Situation der Musikschule eines der beherrschenden Themen.

Der GAL-Antrag zur Zurückstellung von Kündigungen an der Musikschule Spandau wurde angenommen. Das Bezirksamt hat jetzt den Auftrag, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Honorarkräfte an der Musikschule zu halten und Kündigungen auszusetzen. Auf Landesebene soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass die mit den neuen Honorarverträgen verbundenen finanziellen Verschlechterungen ausgeglichen werden. Die CDU-Fraktion enthielt sich bei diesem Antrag mit dem Argument, dass er mit zu hohen Kosten für den Bezirk verbunden sei.

Diese Argumentation war für die GAL nicht schlüssig. Der GAL-Antrag wurde nämlich gemeinsam mit einem CDU-Antrag beraten, in dem u. a. die  Beilegung des Konflikts um die Honorarkräfte an Volkshochschule und Musikschule gefordert wurde. Die Spandauer CDU-Fraktion spricht sich darin erstmals für eine Erhöhung des Anteils fest angestellter Musikschullehrerinnen und -lehrer auf 20 Prozent aus. Auf die Nachfrage der GAL, ob die Einstellungen allein vom Bezirk gestemmt werden sollen, gab die CDU keine Antwort. Sollte sich der Bezirk dazu entschließen 20 oder 30 Musikschullehrerinnen und -lehrer fest einzustellen, müssten diese Arbeitsplätze in anderen Bereichen der Verwaltung eingespart werden.

Die GAL hat dennoch zugestimmt, auch wenn 20 Prozent Festanstellungen nur ein erster Schritt sein kann. Die GAL-Fraktion unterstützt die Einschätzung von Expertinnen und Experten, dass für eine qualitativ dauerhaft hochwertige Arbeit die Festanstellung an Musikschulen zur Regel werden muss. Hierfür ist eine landesweite Regelung zwingend erforderlich.

In Spandau beträgt der Anteil freiberuflicher Honorarkräfte mehr als 95 Prozent. Das Risiko der von der Deutschen Rentenversicherung kritisierten Scheinselbstständigkeit wird auch durch die neuen Honorarverträge nach Ansicht der GAL nicht gelöst.

Angenommen wurden darüber hinaus ein gemeinsam mit den Fraktionen von SPD und Piraten sowie dem Einzelverordneten der Linken gestellter Antrag zu den Mobilitätshilfediensten. Bei der zuständigen Senatsverwaltung soll sich das Bezirksamt für einen fairen Umgang mit den Betreibern und für ein Aussetzen der Entscheidung zur Reduzierung der Mobilitätshilfedienste in Berlin einsetzen. Der Senat plant, den vom Fördererverein Heerstraße Nord betriebenen Mobilitätshilfedienst für Spandau zu schließen und durch den VDK Reinickendorf zu ersetzen.

Der GAL-Antrag zur Einführung einer ökologischen Baubegleitung zum Schutz von Straßenbäumen bei Tiefbaumaßnahmen wurde in den zuständigen Haushaltsausschuss beiMitberatung der Fachausschüsse für Natur-, Umweltschutz und Grünplanung sowie Bauen und Verkehr überwiesen. Nur im Ausschuss für Bauen und Verkehr wird über den gemeinsam mit der SPD-Fraktion gestellten Antrag zur Schaffung eines Zugangs zwischen der Schönwalder Allee und den ehemaligen Alexander Barracks in Höhe der Schülerbergstraße. Der Zugang würde den Bewohnerinnen und Bewohnern der Unterkunft für Asylsuchende den Weg von und zur Bushaltestelle deutlich verkürzen.

Neuregelung bei Gesundheitspässen erforderlich

Bei der Besprechung der schriftlichen Beantwortung einer GAL-Anfrage der Mai-BVV brachte einen Neuregelungsbedarf bei den Gesundheitspässen zutage. Die nach einer Erstbelehrung vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ausgegebenen Gesundheitspässe verlieren ihre Gültigkeit, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten von einem Arbeitgeber abgestempelt werden. Finden Arbeitssuchende innerhalb dieser Frist keine Anstellung, muss der Gesundheitspass auf Kosten der Arbeitssuchenden neu ausgestellt werden. Dieses Verwaltungshandeln ist mit vermeidbaren Kosten für die Arbeitssuchenden verbunden. Die GAL-Fraktion wird sich nach der Sommerpause für eine landesweite Neuregelung einsetzen.

GAL widerspricht Dringlichkeit einer CDU-Anfrage

Eine längere Debatte sowie eine Auszeit auf Antrag der CDU-Fraktion waren die Folge zweier Dringlichkeitsanfragen von SPD und CDU. Hintergrund war eine Presseerklärung der drei CDU-Bezirksstadträte vom 10. Juni 2013. Darin kündigen sie Schwerpunktsetzungen in ihren Geschäftsbereichen für den kommenden Doppelhaushalt 2014/1015 unter der Überschrift „Wichtige Bezirksprojekte beschlossen“ an. Die Sache hat nur einen Haken: Die BVV hat mit den Haushaltsberatungen noch gar nicht begonnen. Nur die Bezirksverordneten haben die Befugnis, einen Haushalt zu beschließen. Die Ideen der CDU-Stadträte sind daher nichts anderes als Vorschläge, aber keine Beschlüsse.

Die SPD-Fraktion stellte daraufhin eine Dringlichkeitsanfrage zu den von vorgeschlagenen Stadtteilzentren mit dem Titel „Baut sich der Sozial- und Gesundheitsstadtrat seine eigenen Denkmäler?“ Die CDU versuchte vergeblich, die Anfrage aufgrund mangelnder Dringlichkeit nicht zuzulassen. Die Mehrheit in der BVV sah dies anders. Die Anfrage wird nun schriftlich beantwortet.

Die CDU-Fraktion hingegen wollte vom Bezirksamt u. a. wissen, ob es die Einschätzung des SPD-Fraktionsvorsitzenden zu den Vorschlägen der CDU-Stadträte teilt. Dieser Anfrage hat auch die GAL-Fraktion die Dringlichkeit abgesprochen. Der Grund ist, dass es nicht Aufgabe des Bezirksamtes ist, Einschätzungen oder Äußerungen von Bezirksverordneten zu bewerten.

Offenbar aufgrund einer Rede eines SPD-Bezirksverordneten wurde die Sitzung der BVV auf Wunsch der CDU für einige Zeit unterbrochen.

GAL-Fraktion für öffentlich zugängliche Halbinsel am Groß Glienicker See

Die GAL-Fraktion hat als einzige Fraktion gegen die Festsetzung des Bebauungsplans 5-46 VE mit dem Ziel eines „Gesundheitszentrums“ auf der Halbinsel am Groß GlienickerSee gestimmt. Die Bauarbeiten für das Zentrum sind weitgehend abgeschlossen, so dass erste Kurse auf dem Gelände bereits angeboten werden. Betrieben wird das Sport- und Gesundheitszentrum laut Internet von der „Rana Spa Sport und Gesundheit GmbH“ mit Sitz in der Spandauer Rauchstraße. Ob auch das Halbinsel-Käuferpaar Initiator von RanaSpa ist, bleibt unklar. Namen werden weder im Impressum noch auf dem Kontaktformular des Unternehmens genannt.

Die GAL-Fraktion wies erneut auf das intransparente Verfahren im Zuge der Bebauung hin. So beschloss das Bezirksamt am 28. Mai 2013, dass u. a. die Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Naturschutzverbänden keinen Einfluss auf die Planungen haben. Weder hierüber noch über den Abschluss eines Durchführungsvertrages mit den Investoren/-innen wurde der Stadtentwicklungsausschuss in der Sitzung am 4. Juni 2013 informiert.

Die GAL-Fraktion erinnerte daran, dass das Bezirksamt schon 1994 deutlich gemacht hatte, dass ein Weiterbetrieb des Strandbades auf der Halbinsel dem Naturschutz entgegensteht. In dem zuvor erstellten Landschaftsprogramm war die Entwicklung der Halbinsel zu einem Naturschutzgebiet ausdrücklich gefordert worden. Mit dem Ende der Badesaison 1996 schloss das Strandbad endgültig seine Tore.

Spandau nahm 2004 sein Vorkaufsrecht zum Erwerb der Halbinsel nicht wahr. Potsdam als Eigentümerin verkaufte daraufhin das Areal an die „Sport und Gesundheitszentrum Kladow GbR“. Entgegen aller Forderungen nach einem Naturschutzgebiet entwickelte das Bezirksamt danach mit den Investoren/-innen einen Bebauungsplan für das geplante Sport- und Gesundheitszentrum. Einwände und Gutachten zur ökologischen Bedeutung der Halbinsel spielten dabei keine Rolle mehr.

Im Januar 2008 hatte die Debatte um das Gesundheitszentrum zum ersten Bürgerentscheid in Spandau geführt. Grüne, SPD, Naturschutzverbände und eine Bürgerinitiative hatten sich gegen das Vorhaben ausgesprochen. Beim Bürgerentscheid wurde die erforderliche Beteiligung von 15 Prozent jedoch nicht erreicht. Rund 2.500 Stimmen fehlten. Über 80 % sprachen sich gegen die  Bebauungspläne aus.

Das Gelände der ehemaligen Badeanstalt ist seitdem nicht mehr öffentlich zugänglich, vor der Bebauung wurden die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes verändert und auf ein Betriebskonzept wartet man vergeblich.

Das einst letzte freie Grundstück auf der Spandauer Seite des Groß Glienicker Sees ist nun bebaut, von Zäunen und einem hohen Metalltor abgeschirmt und wird von Hunden bewacht. Dies ist das Ergebnis der Politik der früheren Zählgemeinschaft aus CDU, FDP und Grauen.

Tempo 30 am Kiesteich bleibt!

Die für die Einrichtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen zuständige „Verkehrslenkung Berlin“ (VLB) hat es abgelehnt, den Tempo-30-Bereich an der Straße Am Kiesteich aufzuheben. Dies geht aus einem Schreiben der Behörde an das Bezirksamt Spandau vom 15. Mai 2013 hervor. Anlass war ein Antrag der CDU-Fraktion, auf der Straße wieder Tempo 50 zuzulassen. Die Fraktionen von SPD und Piraten hatten dem Antrag im März zugestimmt. Die GAL war als einzige Fraktion gegen die Erhöhung der Geschwindigkeit.

Begründet hatte die CDU ihre Initiative damit, dass sich die Geschwindigkeitsbegrenzung den „allermeisten Autofahrern“ nicht erschließt. Dieses Argument reicht der VLB zum Glück nicht aus. Sie verweist darauf, dass das Land Berlin nach der erfolgreichen Klage eines Anwohners verpflichtet war, Tempo 30 einzuführen. Die VLB ist weiterhin an die Entscheidung des Gerichts gebunden.

Für die CDU-Fraktion und alle Antragsunterstützerinnen und -unterstützer ist die Entscheidung der VLB eine herbe Niederlage. Der Anwohner, der die Klage gegen das Land Berlin geführt hatte, soll nicht mehr Am Kiesteich wohnen. Daher, so die Rechtsauffassung der Spandauer CDU-Fraktion, könne die Regelung wieder aufgehoben werden. Die VLB hat der Fraktion für dieses krude Rechtsverständnis jetzt die rote Karte gezeigt.

Abberufung eines Bürgerdeputierten

Auf Antrag der GAL-Fraktion wurde Manfred Kurt Vormelker vom Amt Bürgerdeputierter im Ausschuss für Bauen und Verkehr einstimmig abberufen.

Allgemein