BVV-Bericht November 2011

Die Zählgemeinschaft aus SPD und GAL hat mit der Arbeit begonnen. Vier gemeinsame Anträge wurden in die erste Arbeitssitzung der BVV in der 19. Wahlperiode eingebracht. Die Anträge zum Runden Tisch Spandau für Demokratie und Toleranz, gegen Ausgrenzung, Rassismus, Antisemitismus und Gewalt sowie zur Einsetzung der Ausschüsse wurden auch von der CDU-Fraktion unterstützt. Die GAL-Fraktion wird somit künftig zwei Bezirksverordnete in die Ausschüsse entsenden. Die Forderung nach einem Tarifvertrag für die Dozentinnen und Dozenten von VHS und Musikschule wurde auf Wunsch der CDU in den Ausschuss für Bildung und Kultur überwiesen. Dank der neuen Mehrheitsverhältnisse in der BVV konnte die von CDU, FDP und Panthern zu Jahresmitte eingeführte bezirkliche Extremismusklausel aufgehoben werden.

Rückkehr zu rechtsstaatlichem Umgang mit Trägern der Jugend- und Sozialarbeit

Die bezirkliche Extremismusklausel gehört der Geschichte an. Fünf Monate nach ihrer Einführung beschloss die neue BVV-Mehrheit aus GAL, SPD und dem Einzelverordneten der Linken ihre Aufhebung. Auch ein Bezirksverordneter der Piraten stimmte für die Rückkehr zu einem rechtsstaatlichen Umgang mit Trägern, Initiativen und Bündnissen der Jugend- und Sozialarbeit sowie der politischen Bildung. Die CDU-Fraktion und ein Vertreter der Piraten stimmten dagegen. Zuvor scheiterte die CDU mit ihrem Wunsch, den Antrag in den Fachausschuss zu überweisen.

Während der ersten langen Debatte dieser Wahlperiode tat die CDU so, als könne sie die Empörung über die bezirkliche Extremismusklausel nicht nachvollziehen. Deren Fraktionsvorsitzender Arndt Meißner erklärte, dass sich der im März beschlossene Antrag nicht an die Extremismusklausel auf Bundesebene anlehne. Den heftig kritisierten Passus, der von Trägern und Bündnissen auch die Verfassungstreue der mit ihnen zusammenarbeitenden Partnerinnen und Partner fordert, habe man in Spandau weggelassen. Er könne nicht verstehen, was an einem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung so schlimm sei, so Meißner. Was er in der BVV nicht erwähnte: FDP und CDU hatten sich in den Ausschussdebatten wiederholt und ausdrücklich auf die bundesweite Extremismusklausel bezogen.

Für die SPD begründete der Bezirksverordnete Uwe Bröckl, dass die Extremismusklausel Vorurteile und Verdächtigungen schürt. Die Rücknahme des Beschlusses ist ein Zeichen an Träger, Bündnisse und Initiativen, dass der Bezirk ihnen wieder Vertrauen entgegenbringt.

Für uns stellte Angelika Höhne klar: Eine Kultur des Misstrauens will die GAL-Fraktion nicht. Die geforderte Selbstverpflichtung widerspricht den Grundlagen unseres Rechtsstaates, da das Prinzip der Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt wird. Im Ursprungsantrag der FDP hieß es, dass „sämtliche Zuwendungsempfänger, die im Rahmen der Jugend- und Sozialarbeit sowie im Bereich der politischen Bildung Gelder oder sonstige Unterstützung vom Bezirk Spandau erhalten oder beantragen“, eine entsprechende Erklärung abgeben. Somit müsse z. B. jede Elterngruppe, die sich in den Räumen eines geförderten Trägers trifft, ein schriftliches Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung abgeben. Wie soll das gehen, fragte Angelika Höhne und sprach damit als zusätzlichen Aspekt den bürokratischen Aufwand an. Reicht eine Unterschrift oder muss jedes Elternteil unterschreiben und wer kontrolliert die Unterschriften?

Hierauf ging die CDU mit keiner Silbe ein. Stattdessen unterstellte Arndt Meißner der GAL, rechts- und linksgerichtete Organisationen mit zweierlei Maß zu beurteilen: „Ich hätte sie hören wollen, wenn es hier um eine rechtsgerichtete Jugendorganisation gehen würde.“ Angelika Höhne erwiderte, dass man es im Bezirk in der Vergangenheit auch mit Trägern zu tun hatte, die rechtsgerichtet bzw. islamistisch geprägt sein könnten. Alle Fraktionen waren sich immer einig: Ohne konkrete Hinweise auf Verfassungsfeindlichkeit gibt es keine rechtliche Handhabe, Unterstützung zu verweigern. Der Vorwurf der CDU ist daher haltlos, so Angelika Höhne.

Bemerkenswert war das Abstimmungsverhalten der Piraten. Mit einer Ja-Stimme, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung wurde das gesamte Meinungsspektrum abgedeckt. Die Piraten erklärten jedoch nicht, ob dies die Meinungsvielfalt innerhalb der Partei oder die persönlichen Meinungen der drei Bezirksverordneten widerspiegelt.

Kritik am Bebauungsplan Telegrafenweg

Der Bebauungsplan VIII-508 mit dem Ziel, das Gewerbegebiet am Telegrafenweg in Haselhorst zu sichern sowie eine Ufer- und Parkanlage zu schaffen, wurdevon uns kritisiert. Wie so oft in der Vergangenheit hat das Bezirksamt die Anregungen der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) nicht berücksichtigt. So werden die Schutzbedürfnisse für Biber und Fischotter nicht ausreichend beachtet. Außerdem besteht für vier alte Rosskastanien die Gefahr, bei erweiterter gewerblicher Nutzung der Fläche gefällt zu werden. Wir wiesen darauf hin, dass die vom Bezirksamt genannten rund 75 Neupflanzungen als Ausgleichsmaßnahme kein angemessener ökologischer Ersatz für die vier Bäume sind.

Der Bebauungsplan wurde mit den Stimmen von SPD, CDU und zwei Piraten beschlossen. Außer uns enthielten sich der Einzelverordnete der Linken und ein Pirat.

Dohlen-Bestand in Spandau wohl erloschen

Seit mehr als zehn Jahren geht der Dohlen-Bestand auch in Berlin drastisch zurück. Vom Vogel des Jahres 2012 brüten noch ca. 30 Paare in Berlin – im Jahr 2000 waren es noch zwischen 90 und 120 Paare. Für Spandau liegen zwar keine gesicherten Informationen vor. Es ist aber unwahrscheinlich, dass im Bezirk noch Dohlen brüten, erklärte Bezirksstadtrat Carsten Röding auf unsere entsprechende Anfrage in der BVV. Über die Ursachen des Populationsrückgangs sei wenig bekannt. Ein Wiederansiedlungsprogramm hat daher nur Sinn, wenn es wissenschaftlich begleitet wird.

In Abstimmung mit dem Naturschutzbund Berlin (Nabu) werden wir prüfen, ob in Spandau Initiativen für Schutz oder Wiederansiedlung der Dohle möglich sind. Die Dohle ist ein weiteres Beispiel für die Verdrängung einer einstmals alltäglichen, häufigen Vogelart.

Segway-Roller in der Fußgängerzone genehmigungspflichtig

Die so genannten Segway-Roller werden immer häufiger von Unternehmen zu Werbezwecken eingesetzt, auch in der Spandauer Fußgängerzone. Auf den Ein-Personen-Rollern mit Elektroantrieb stehen meist jüngere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und verteilen Werbematerial.

Auf unsere Anfrage erklärte Bezirksstadtrat Stephan Machulik, dass Segway-Roller in der Fußgängerzone nur mit Sondergenehmigung in abgesperrten Bereichen eingesetzt werden dürfen. Die Straßenverkehrsordnung schreibt für die sogenannten „elektronischen Mobilitätshilfen“ vor, dass sie auf„Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwegen“ zu nutzen sind. Sind solche nicht vorhanden, darf auf der Fahrbahn gefahren werden. Wer auf einem Segway-Roller außerhalb der für den Fahrradverkehr freigegebenen Zeiten durch die Fußgängerzone fährt, begeht daher eine Ordnungswidrigkeit.

Großer Sanierungsbedarf für VHS-/Musikschulgebäude in der Altstadt

Für die bauliche Unterhaltung und Sanierung der von der VHS und der Musikschule genutzten Gebäude in der Altstadt (Kirchgasse 3 und Moritzstraße 17) stehen dem Bezirk in diesem Jahr 50.000 Euro zur Verfügung. Der Bedarf ist mit geschätzten 600.000 bis 800.000 Euro allerdings deutlich höher, erklärte Bezirksstadtrat Gerhard Hanke auf unsere Anfrage hin. Insbesondere das Dach der Kirchgasse 3 muss dringend repariert werden.

Der im Rahmen der Haushaltskonsolidierung angedachte Umzug der beiden Einrichtungen in das Gebäude der ehemaligen Gottfried-Kinkel-Schule in der Seecktstraße würde etwa 740.000 Euro kosten. Darin enthalten sind u. a. die Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit, die in der Kirchgasse 3 gar nicht, in der Moritzstraße 17 nur mit erheblichen Kosten eingeschränkt erreichbar ist. Durch die größere Quadratmeterzahl und die geringeren Bewirtschaftungskosten rechnet sich ein Umzug innerhalb von vier Jahren, so Gerhard Hanke.

Bei CDU und SPD gibt es weiterhin unterschiedliche Meinungen über den Verbleib von VHS und Musikschule in der Altstadt. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Arndt Meißner fragte den Stadtrat, welche Folgen ein Umzug auf die Altstadt habe. Während des Semesters wird das Gebäude in der Kirchgasse wöchentlich von rund 1200, die Moritzstraße 17 von rund 1150 BesucherInnen genutzt. Gerhard Hanke stellte fest, dass ein Rückgang negative Auswirkungen auf die BesucherInnenzahlen hätte. Ohne eine Kostensenkung lässt sich das derzeitige Angebot nicht aufrechterhalten. Im Berliner Vergleich liegen die Kosten für eine Stunde VHS- oder Musikschulunterricht über dem Durchschnitt.

Wir erklärten, dass die Glaubwürdigkeit des Bezirks beim Senat auf dem Spiel steht, wenn der Bezirkshaushalt nicht auf Basis solide geplanter Konzepte konsolidiert wird. Neben den geringeren Bewirtschaftungskosten hat der Standort Seecktstraße z. B. durch die Barrierefreiheit weitere Vorteile, die in der Altstadt nicht gegeben sind. Wichtig ist, alle Aspekte eines Umzuges zu betrachten. Die Diskussion muss in den Ausschüssen für Bildung und Kultur, Wirtschaft sowie im Haushaltsausschuss fortgesetzt werden.

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