Anträge, Anfragen und Antworten auf der Seite des Bezirksamts (neues Fenster)
Gemeinsamer Antrag (mit der CDU): Wanderausstellung „Was ich anhatte“ in Spandau zeigen
Das Bezirksamt wird ersucht, die Wanderausstellung „Was ich anhatte“ auch in Spandau zu zeigen oder sich hilfsweise dafür einzusetzen, dass diese in Spandau gezeigt wird. Nach Möglichkeit soll der Ausstellungszeitraum zeitlich nah zum Weltfrauentag (8. März) oder dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen (25. November) liegen, um die Ausstellung – soweit möglich – mit einem ergänzenden Rahmenprogramm verbinden zu können, welches nach Möglichkeit gezielt auch Schülerinnen und Schüler einbindet. Zudem sollte sie an einem zentral gelegenen, gut zugänglichen Ort stattfinden, um möglichst viel Aufmerksamkeit und Publikumsverkehr zu generieren und nach Möglichkeit in in Kooperation mit relevanten Spandauer Anlauf- und Beratungsstellen durchgeführt werden.
Begründung:
Die Anzahl der Straftaten gegen Frauen und Mädchen, bspw. Femizide, häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, steigt weiterhin an, wie Lageberichte zu geschlechtsspezifischer Gewalt regelmäßig zeigen. Neben präventiven Angeboten und Anlaufstellen für Betroffene braucht es daher weitere Anstrengungen, um das Thema und seine gesellschaftliche Relevanz präsenter zu machen. Die Ausstellung „Was ich anhatte“ thematisiert unter anderem sexualisierte Gewalt anhand von Kleidung, macht die individuellen Erfahrungen von Betroffenen sexualisierter Gewalt sichtbar und trägt zur Enttabuisierung des Themas bei. Sie eröffnet einen Raum für Austausch sowie gemeinsame Lösungsansätze und wurde bereits erfolgreich in vielen deutschen Städten gezeigt. Zentrales Anliegen der Ausstellung ist es, die Botschaft zu vermitteln, dass die Schuld niemals beim Opfer liegt; dieser wichtige Aspekt soll herausgestellt werden.
Daher wäre es sinnvoll, die Ausstellung auch nach Spandau zu holen.
Antrag: Radfahren für geflüchtete Frauen – Teilhabe und weibliche Selbstbestimmung fördern
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit den zuständigen Stellen, Initiativen und Trägern ein niedrigschwelliges Angebot für Radfahrunterricht für geflüchtete Frauen und Mädchen in Spandau zu schaffen. Dabei sollen auch mögliche Kooperationen mit entsprechenden Angeboten in anderen Bezirken berücksichtigt werden.
Begründung:
Individuelle Mobilität ist ein hohes Gut für alle Menschen und eine wichtige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Insbesondere für geflüchtete Frauen kann eine sichere und selbstständige Fortbewegung im öffentlichen Raum nicht nur zur Steigerung der Lebensqualität, sondern auch zu einem selbstbestimmten Leben beitragen. Weltweit ist der Anteil von Frauen, die Fahrrad fahren (können), geringer als der von Männern; geflüchtete Frauen hatten in ihren Herkunftsländern häufig gar keine Möglichkeit, das Radfahren zu erlernen. Ein gezieltes Angebot von Radfahrkursen für Frauen und Mädchen schafft einen geschützten Rahmen, stärkt Selbstvertrauen und fördert zugleich Gesundheit, Umweltbewusstsein und soziale Integration im Kiez. Durch Kooperationen mit bestehenden Trägern und Initiativen können vorhandene Kompetenzen gebündelt und Ressourcen effizient genutzt werden.
Große Anfrage: Reinhaltung des Mauerradwegs II – wer ist zuständig?
1. Wie erklärt sich das Bezirksamt den Umstand, dass die landeseigene Grün Berlin GmbH sich selbst auf Nachfrage nicht für den Winterdienst und Wegstrecken auf dem Mauerradweg zuständig sieht, obwohl das Bezirksamt selbst in seiner Antwort auf die Drucksache XXI-534 darauf verwiesen hat?
2. Befindet sich das Bezirksamt in einem Austausch mit dem Land Berlin zur Klärung, wer den Mauerweg reinigt bzw. von Laub oder Schnee befreit?
2.1 Wenn ja, inwiefern und mit welchem Ergebnis?
2.2 Wenn nein, warum nicht?
2.3 Wenn nein, inwiefern wird sich das Bezirksamt nach der Rückmeldung durch die Grün Berlin GmbH zukünftig dafür einsetzen, dass das Land sich um eine Beauftragung bzw. die Klärung der Zuständigkeit für den Winterdienst kümmert?
3. Inwiefern teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass eine unklare Zuständigkeit hinsichtlich der Reinhaltung und des Winterdienstes auf dem Mauerradweg oder eine ggf. fehlende Beauftragung Gefahren für die Menschen im Bezirk mit sich bringt?
Große Anfrage: Osterfeuer in Gatow – auch 2026?
1. Ist dem Bezirksamt bekannt, in welchem Umfang und in welcher Stückzahl Weihnachtsbäume beim diesjährigen Osterfeuer in Gatow verbrannt werden sollen bzw. was schätzt das Bezirksamt?
2. In welcher Form, wie oft und wann hat es zwischen dem Veranstalter des Osterfeuers in Gatow und dem Bezirksamt Gespräche über Umfang und Zusammensetzung des Osterfeuer-Brennmaterials gegeben?
3. Welche Auflagen, Weisungen oder Hinweise hat das Bezirksamt dem Veranstalter in Bezug auf die Größe des Osterfeuers sowie das Brennmaterial gemacht oder gegeben? (Bitte so detailliert wie möglich
angeben.)
3.1 Inwiefern befindet sich das Bezirksamt darüber hinaus mit dem Veranstalter hinsichtlich der Veranstaltung an sich sowie Alternativen, dem Brennmaterial und einer möglichen Belastung der Umgebung durch das Verbrennen im Austausch und mit welchem Ergebnis?
3.2 Wie stellt das Bezirksamt insgesamt sicher, dass beim diesjährigen Osterfeuer keine Plastikabfälle oder sonstige Schadstoffe verfeuert werden?
4. Beabsichtigt oder erwägt das Bezirksamt Kontrollen der Osterfeuer und des Brennmaterials durchzuführen, um die Einhaltung aller Vorschriften sowie der Genehmigung mitsamt der Auflagen zu gewährleisten?
4.1 Wenn ja, inwiefern?
4.2 Wenn nein, warum nicht?
5. Ergreift das Bezirksamt generell Maßnahmen, um über ökologisch sinnvollere Alternativen zur Weihnachtsbaumentsorgung zu informieren oder dies zu initiieren?
5.1 Wenn ja, inwiefern?
5.2 Wenn nein, warum nicht und inwieweit teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass dies sinnvoll wäre?
6. Hat das Bezirksamt die Ausnahmegenehmigung sowie eine mögliche Aufhebung (Rücknahme, Widerruf) oder Modifizierung geprüft oder plant es eine solche Überprüfung?
6.1 Wenn ja, wann und ggf. mit welchem Ergebnis?
6.2 Wenn nein, warum nicht?
Große Anfrage: Heizungen in Kleingartenanlagen und Co. im Bezirk
1. Welche Regelungen bzw. Vorgaben gelten aktuell für den Einbau und den Betrieb von Heizungen oder Feuerstätten zum Heizzweck in Kleingartenanlagen oder vergleichbaren Anlagen im Bezirk? (Bitte nach Kleingartenanlagen im Sinne des BKleingG, Wochenendsiedlungen und sonstigen Garten- und Erholungsanlagen differenzieren.)
1.1 Welche Arten von Heizungen und Feuerstätten (z. B. Öfen, Kamine,
Gas- und Elektroheizer oder Wärmepumpen) sind dort insbesondere zulässig und welche unzulässig?
1.2 Welche zusätzlichen oder abweichenden Vorgaben gelten diesbezüglich in Landschafts-, Natur- oder Wasserschutzgebieten?
1.3 Welche besonderen Regelungen bestehen für Wochenendsiedlungen im Hinblick auf die Nutzung von Heizungen insbesondere bei (faktischer)
Dauer- oder Wochenendwohnnutzung?
1.4 Welche Bedeutung haben dabei insbesondere die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und anderer Energie- und Klimaschutzregelungen für bestehende und neue Heizungsanlagen sowie Feuerstätten zu Heizzwecken in den gegenständlichen Anlagen im Bezirk Spandau?
2. Wer ist im Bezirk Spandau für die Überwachung der heizungsbezogenen Vorgaben in Kleingartenanlagen, Wochenendsiedlungen oder Vergleichbarem jeweils zuständig und wie oft finden im Schnitt Kontrollen statt?
2.1 In wie vielen Fällen sind dem Bezirksamt in den vergangenen fünf Jahren dabei unzulässige Heizungen oder Feuerstätten bekannt geworden und welche Maßnahmen wurden jeweils ergriffen?
3. Welche Informations- und Beratungsangebote bietet das Bezirksamt zu zulässigen Heizungsarten, Brandschutz, Luftreinhaltung und Energieeinsparung in Kleingartenanlagen und Wochenendsiedlungen an und mit welchen Verbänden und Vereinen arbeitet es dabei zusammen?
4. Plant das Bezirksamt vor dem Hintergrund der Klima- und Umweltschutzziele des Landes Berlin sowie des neuen Kleingartenschutzrechts Änderungen seiner Praxis oder vertraglicher Regelungen zu Heizungen in Kleingartenanlagen und Wochenendsiedlungen?
4.1 Wenn ja, welche und wann?
4.2 Wenn nein, warum nicht?
Wie bitten um schriftliche Beantwortung.
Große Anfrage: PV-Anlage der Jugendfreizeiteinrichtung Wildwuchs
1. Zu welchen Preisen pro Kilowattstunde werden aktuell sowie in absehbarer Zukunft die bezirklichen Liegenschaften im Allgemeinen – und sofern sich dies unterscheidet bei der Liegenschaft der Jugendfreizeiteinrichtung Wildwuchs im Besonderen – mit dem benötigten Strom bei welchen Anbietern versorgt?
2. Welche Strommengen können voraussichtlich künftig mit der PV-Anlage auf dem Dach der Jugendfreizeiteinrichtung Wildwuchs erzeugt werden und wie hoch könnte nach Schätzung des Bezirksamtes dann dort die entsprechende jährliche Ersparnis bei den Stromkosten sein?
3. Welche Strommengen wurden 2024 insgesamt von PV-Anlagen auf bezirklichen Liegenschaften erzeugt und wie schätzt das Bezirksamt die Gesamtersparnis bei den Stromkosten?
4. Wurde 2024 von PV-Anlagen auf bezirklichen Liegenschaften erzeugter Strom in das Stromnetz eingespeist?
4.1 Wenn ja, in welchen Mengen?
4.2 Wenn ja, welche Einnahmen konnte das Bezirksamt dadurch erzielen?
4.3 Wenn nein, warum nicht?
5. Inwieweit ist abzusehen, ob die künftige PV-Anlage auf der Jugendfreizeiteinrichtung Wildwuchs einen Stromüberschuss erzeugen wird, der in das Stromnetz eingespeist werden könnte?
5.1 Welche Einnahmen könnten nach Schätzung des Bezirksamtes dadurch erzielt werden?
5.2 Welche diesbezüglichen Pläne gibt es und wie steht das Bezirksamt zu dem Thema?
Große Anfrage: Zentrum für Legistik und „Spandau goes digital“ – Modernisierungsschub für das Bezirksamt?
1. Inwiefern plant das Bezirksamt Spandau, die Beratungsleistungen und interdisziplinären Task-Forces des neu gegründeten „Zentrum für Legistik“ (ZfL) zu nutzen (welches sich auch an Kommunen richten soll) oder inwiefern kann es sich vorstellen, diese Expertise für bezirkliche Prozesse wie Verordnungen und Satzungen sowie die eigenen Prozesse einzubinden, um diese von Anfang an bürokratiearm sowie praxis- und digitaltauglich zu gestalten?
1.1 Gab es diesbezüglich bereits Kontakt und inwieweit hat sich das Bezirksamt überhaupt schon mit dem Thema und den neuen Möglichkeiten beschäftigt?
2. Beabsichtigt das Bezirksamt oder kann es sich vorstellen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den Schulungsprogrammen des ZfL anzumelden bzw. welche Relevanz misst es diesen neuen Standards für moderne Methoden der Rechtssetzung für die eigene Personalentwicklung bei?
2.1 Wenn ja, inwiefern?
2.2 Wenn nein, warum nicht?
3. Plant das Bezirksamt oder kann es sich vorstellen, das Werkzeug des „Digitalchecks“ oder vergleichbare Tools als Orientierungsrahmen für die Erstellung eigener bezirklicher Dienstanweisungen und Prozesse zu nutzen, um deren automatisierte Ausführbarkeit sicherzustellen oder die vom ZfL entwickelten Kriterien für „digitaltaugliche“ Regeln als festen Bestandteil in die Prüfung der Vollzugstauglichkeit neuer Regelungen auf bezirklicher Ebene aufzunehmen?
3.1 Wenn ja, inwiefern und in welchen Bereichen?
3.2 Wenn nein, warum nicht?
3.3 Sieht das Bezirksamt vielleicht sogar die Möglichkeit, einen spezifischen „Kommunal-Digitalcheck“ zu entwickeln, der sicherstellt, dass beispielsweise neue bezirkliche Regelungen und Prozesse die Einführung von KI-Anwendungen (z. B. im Wohngeldwesen) nicht behindern, sondern fördern? (Bitte begründen.)
3.4 Inwieweit dient das Modell der interdisziplinären ZfL-Task-Forces dem Bezirksamt als Vorbild für die künftige Zusammenarbeit zwischen bezirklicher IT und anderen Bereichen bei der Konzeption bezirklicher Vorhaben, der Nutzung von KI und digitaler Transformation bzw. für die eigene Digitalisierungsstrategie?
4. Welche Erwartungen oder Wünsche hat das Bezirksamt an Stellen wie das ZfL hinsichtlich einer Entlastung der kommunalen Verwaltung durch standardisierte digitale Prüfverfahren, Prozesse, Regelungshilfen oder der Nutzung von künstlicher Intelligenz?
4.1 Wo gab es in diesen Bereichen aus Sicht des Bezirksamtes schon Fortschritte, wo sieht es Chancen und wo noch Probleme?
5. Sieht das Bezirksamt insbesondere die Chance, durch eine enge Anbindung an das ZfL eine Vorreiterrolle bei der Reduzierung bürokratischer Hürden innerhalb der Berliner Bezirksverwaltungen einzunehmen, vielleicht sogar als eine Art Pilotregion?
5.1 Wenn ja, inwiefern?
5.2 Wenn nein, warum nicht?