Unsere Anträge und Anfragen in der BVV vom 28.05.2025

Anträge, Anfragen und Antworten auf der Seite des Bezirksamts (neues Fenster)

Antrag: Keine Einsparungen bei der Inklusion – Förderstunden nach Bedarf statt Deckelung

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie dafür einzusetzen, die geplante pauschale Deckelung der Förderstunden für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf nicht umzusetzen und stattdessen eine bedarfsgerechte Zuteilung unter Berücksichtigung sozialer Faktoren zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang soll sich auch für eine Berücksichtigung nachfolgender Punkte eingesetzt werden:

– Die individualisierte Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf muss weiterhin sichergestellt und nicht durch eine pauschale Zuteilung von Förderstunden ersetzt werden. Darüber hinaus soll die Zuweisung zusätzlicher Lehrerstunden sich auch künftig an der sozialen Lage der Schulstandorte orientieren, da nur so bestehende Bildungsungleichheiten ausgeglichen werden können.
– Ein bürokratisches Antragsverfahren für zusätzlichen Förderbedarf ist zu vermeiden, da es zu unnötigen Verzögerungen und einer erheblichen Mehrbelastung für die Schulen führt. Die Schulen in sozialen Brennpunkten dürfen nicht gezwungen werden, auf dringend benötigte Förderstunden zu verzichten, um eine schematische Gleichverteilung zu ermöglichen. Vielmehr muss sichergestellt werden, dass die vorhandenen Ressourcen zielgerichtet dort eingesetzt werden, wo der Bedarf am größten ist, um den inklusiven Bildungsansatz nicht zu gefährden.

Begründung:

Die geplante Neustrukturierung der Förderstundenvergabe stellt eine problematische Abkehr von evidenzbasierten Allokationsprinzipien dar, die sich an der tatsächlichen Bedürfnislage von Schülerinnen und Schülern orientieren. Die Bildungsforschung zeigt eindeutig, dass Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Milieus überproportional häufig einen erhöhten Förderbedarf aufweisen. Eine pauschale Gleichverteilung der Zusatzressourcen ignoriert diese Realität und führt dazu, dass Schulen mit einem hohen Anteil förderbedürftiger Kinder nicht mehr adäquat unterstützt werden.

Darüber hinaus ist die Einführung eines nachgelagerten Antragsverfahrens für zusätzliche Förderstunden mit erheblichen administrativen Hürden verbunden. Schulleitungen und Lehrkräfte müssen in einem ohnehin belasteten Bildungssystem zusätzliche bürokratische Prozesse bewältigen, was von der eigentlichen pädagogischen Arbeit ablenkt. Die Erfahrung zeigt zudem, dass solche Verfahren häufig zu einer Unterversorgung führen, da nicht alle Bedarfe in einem standardisierten Prüfverfahren vollständig erfasst werden können.
 
Ein zentraler Grundsatz inklusiver Bildung ist die Bereitstellung differenzierter Unterstützungssysteme, die sich an den individuellen Voraussetzungen und Erfordernissen der Lernenden orientieren. Die geplante Reform steht im Widerspruch zu diesem Prinzip, da sie homogene Förderbedingungen unter ungleichen Ausgangsbedingungen schafft. Dies wird zwangsläufig zu einer Verschärfung der Bildungsungleichheit führen, da Schulen in herausfordernden sozialen Lagen ihre spezifischen Unterstützungsstrukturen verlieren.
Zudem führt die Annahme, dass die Schulaufsicht die Verteilung der Nachsteuerungsreserve effizient und bedarfsgerecht steuern kann, zu einer Überforderung ihres Aufgabenkatalogs. Vielmehr gibt es Hinweise darauf, dass zentrale Steuerungsmechanismen in komplexen Bildungssystemen häufig zu Fehlallokationen und einer Vergrößerung der Disparitäten führen. Eine gleichmäßige Grundzuweisung von Förderstunden ohne Berücksichtigung der sozialen Lage der Schulen widerspricht somit sowohl den Prinzipien der Bildungsökonomie als auch den Erkenntnissen der empirischen Bildungsforschung.

Die inklusive Beschulung von Kindern mit Förderbedarf stellt eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung dar, die nicht durch eine schematische Deckelung von Ressourcen unterminiert werden darf. Es bedarf einer differenzierten, an den realen Bedarfen orientierten Zuweisung von Förderkapazitäten, um Bildungsbenachteiligungen entgegenzuwirken und allen Kindern eine chancengerechte Teilhabe am Bildungssystem zu ermöglichen.

Antrag: Welt-Frühgeborenen-Tag

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, 2025 und in der Folge jedes Jahr zum 17.11. am Welt-Frühgeborenen-Tag das Rathaus Spandau in der Farbe Purpur anzuleuchten oder alternativ durch eine vergleichbare Aktion auf den Tag aufmerksam zu machen.

Begründung:

Seit 2011 wird am 17.11. der Welt-Frühgeborenen-Tag gefeiert. Rund um den Globus werden an diesem Tag markante Wahrzeichen wie Burgen, Schlösser, Stadttore, Türme oder Brücken in der Farbe Purpur angestrahlt, um auf die besondere Startsituation der Allerkleinsten hinzuweisen. Die begleitenden Öffentlichkeit-Aktionen helfen, den Fokus auf die größte Kinderpatientinnen- und Kinderpatientengruppe zu lenken. Daher sollte sich auch Spandau daran beteiligen, indem etwa das Rathaus entsprechend angestrahlt wird.

Antrag: Dein Kiez – kein Müll: Entsorgungsangebote vor Ort

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, in Abstimmung mit den Berliner Stadtreinigungsbetrieben BSR ein angebotsorientiertes Pilotprojekt zur wirkungsvollen Verringerung von Müll im öffentlichen Raum zu erproben.

Hierbei sollen in einer stark müllbelasteten Straße in Spandau geeignete Entsorgungscontainer auf öffentlichem Straßenland aufgestellt werden, damit die Bürgerinnen und Bürger ein niedrigschwelliges Angebot zur lokalen Entsorgung von Sperrmüll erhalten. Abfuhr und Leerung sollen den Bedarfen angepasst werden. Der Zeitraum des Pilotprojektes ist so zu bemessen, dass die Auswirkungen aussagekräftig evaluiert werden können.

Die Wohnbevölkerung ist vor Beginn der Maßnahme über Art und Umfang mehrsprachig zu informieren, beispielsweise durch einen Posteinwurf. Der Pilot soll neben der Wirksamkeit auch eine Kosten-Nutzen-Analyse der Maßnahme gegenüber den real vorhandenen Reinigungs- und Entsorgungskosten widerrechtlich abgelagerten Sperrmülls umfassen.

Begründung:

Alternative Konzepte wie öffentliche Annahmestellen oder Sperrmülltage konnten bislang nicht zu einer sichtbaren Verringerung des Sperrmülls im öffentlichen Raum beitragen. Deshalb setzt der Pilot auf ein angebotsorientiertes Konzept, das das Entsorgungsangebot dorthin bringt, wo der Müll tatsächlich entsteht.

Gemeinsamer Antrag (mit der CDU): BVG-Wartehäuschen für die Schule am Weidenweg

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den Berliner Verkehrsbetrieben dafür einzusetzen, dass an den Bushaltestellen an der Heerstraße in Höhe Weidenweg beidseitig Buswartehäuschen aufgestellt werden.

Begründung:

Mit Fertigstellung der Schule am Weidenweg wird das Fahrgastaufkommen an den Bushaltestellen an der Heerstraße in Höhe Weidenweg sicherlich zunehmen. Um den Fahrgästen, hier insbesondere auch den Schülerinnen und Schülern, einen Witterungsschutz zu bieten, sollen BVG-Wartehäuschen aufgestellt werden.

Gemeinsamer Antrag (mit der CDU): Sicherer Schulweg am Nennhauser Damm

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob am Nennhauser Damm in Höhe Weidenweg eine Querungshilfe eingerichtet werden sollte.

Begründung:

Durch die neue Schule am Weidenweg wird der Nennhauser Damm durch die künftigen Schülerinnen und Schüler in Höhe des Weidenweges gequert werden. Um ihnen einen sicheren Schulweg zu bieten, soll hier eine Querungshilfe geprüft werden.

Große Anfrage: Solaranlagen an Spandauer Schulen

Wir fragen das Bezirksamt:

1. Wie ist der aktuelle Stand zu den für 2025 geplanten Errichtungen von Solaranlagen an folgenden Schulen in Spandau?

Heinrich-Böll-Oberschule

Zeppelin-Grundschule

Peter-Härtling-Grundschule

Freiherr-vom-Stein-Gymnasium

Havel-Grundschule

Siegerland-Grundschule

Schule am Grüngürtel (Sporthalle)

Lily-Braun-Gymnasium (Typensporthalle)

Christian-Morgenstern-Grundschule

Schule am Gartenfeld

2. Wie werden die Solaranlagen an den genannten Schulen jeweils finanziert?

3. Wie wurden die bereits in Betrieb befindlichen Solaranlagen an folgenden Schulen in Spandau finanziert?

Mary-Poppins-Grundschule (Hauptgebäude und Sporthalle)

Hans-Carossa-Gymnasium (Hauptgebäude und Sporthalle)

Birken-Grundschule

Bernd-Ryke-Grundschule

Grundschule am Eichenwald

Grundschule an der Pulvermühle

Robert-Reinick-Grundschule

Lynar-Grundschule

Carlo-Schmid-Oberschule

Astrid-Lindgren-Grundschule

Bertolt-Brecht-Oberschule

Kant-Gymnasium

Große Anfrage: Ausbaustopp Spreeradweg – Was sagt eigentlich das Bezirksamt dazu?

Wir fragen das Bezirksamt:

1. Wie beurteilt das Bezirksamt den Planungsstopp zum Ausbau des Spreeradweges zwischen Charlottenburg und der Spreemündung in Spandau?

2. Zu welchen Zeitpunkten und in welcher Form hat sich das Bezirksamt beim Berliner Senat in den Jahren 2023, 2024 und 2025 für die Umsetzung des lange geplanten Ausbaus dieses letzten Teils des Spreeradweges eingesetzt?

Große Anfrage: Schiffswrack in der Havel nahe Burgwallgraben

Wir fragen das Bezirksamt:

1. In welcher Form und mit welchem Nachdruck bemüht sich das Bezirksamt um die Bergung eines 2024 nach einem Brand versunkenen Sportbootes in der Unterhavel, das sich wenige Meter nördlich der Einmündung des Burgwallgrabens befindet?

2. Wann ist mit einer Bergung des Bootswracks zu rechnen?