Anfragen und Anträge in der 23. öffentlichen Sitzung der BVV am 28. August 2013

Anträge August 2013

 

Umgehende Beschulung von Schülerinnnen und Schüler nichtdeutscher Herkunft

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass

  1. in den Bezirksämtern alle erforderlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die Beschulung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunft unverzüglich nach ihrer Ankunft im Bezirk zu organisieren bzw. zum Schulbeginn in Ferienzeiten vorzubereiten,
  2. ein Verfahren entwickelt wird, durch das die Bezirksämter umgehend darüber informiert werden, wenn Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, die in einer bezirklichen Unterkunft für Asylbewerberinnen und -bewerber untergebracht waren, den Bezirk verlassen und
  3. die erforderlichen Voraussetzungen in den Bezirken geschaffen werden, Plätze und Kapazitäten für Zuzüge von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunft zur Beschulung vorzuhalten.

 

Berlin-Spandau, 19.08.2013         H ö h n e S o n n e n b e r g – W e s t e s o n

Begründung:

Gerade bei Zuzügen von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen in den Ferienzeiten kommt es zum Schulbeginn immer wieder zu Verzögerungen bei der Beschulung. Ein Grund ist, dass das Organisieren der Beschulung während der Ferienzeiten nur sehr begrenzt möglich ist. Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit, sich auf vorhersehbare Zuzüge vorzubereiten, so lange die exakte Zahl der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen nicht feststeht.

Den Bezirken muss die längst überfällige Voraussetzung gegeben werden, die Beschulung von Kindern und Jugendlichen z. B. mit Flüchtlingshintergrund auch ohne exakte Zahlen zu planen und und vorzubereiten. Weltweite Fluchtbewegungen hatten und haben Einfluss auf Spandau. Hieran wird sich auch in der Zukunft nichts ändern.

Daher sind endlich Grundlagen zu schaffen, die selbst nach den Sommerferien eine umgehende Beschulung aller Kinder und Jugendlichen im Bezirk ermöglichen.

Beim Wegzug von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen ist ein Verfahren zu entwickeln, durch das die Bezirke umgehend vom Wegzug von Kindern und Jugendlichen mit Flüchtlingshintergrund informiert werden. Ziel ist, die Bezirksverwaltungen von nicht mehr erforderlichen Aufgaben zu entlasten.

 

Erstaufnahmeinrichtung im Bezirk absichern

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt,

  1. sich bei den zuständigen Stellen für die unbefristete weitere Nutzung der von der AWO Mitte seit Oktober 2012 im Bezirk betriebenen zusätzlichen Unterkunft für Asylbewerber/-innen als Erstaufnahmeeinrichtung sowie die für eine längerfristige Nutzung erforderlichen baulichen Anpassungen einzusetzen und eine zügige Bearbeitung der Bauanträge sicherzustellen.
  2. falls erforderlich, die notwendigen planungsrechtlichen Umwidmungen in Mischgebiet einzuleiten.

Berlin-Spandau, 19.08.2013         H ö h n e S o n n e n b e r g – W e s t e s o n

Begründung:

Der Standort hat sich bewährt und ist für die Unterbringung von asylsuchenden Menschen im Bezirk unverzichtbar.

Der Antrag zu 1. ist Bestandteil der Drucksache Nr. 0635/XIX betreffs „Konzept für den bezirklichen Umgang mit asylsuchenden Menschen“ und wurde bereits von drei Fachausschüssen der BVV bestätigt. Da zu dieser Drucksache jedoch noch zwei Ausschussberatungen ausstehen und die Zeit bis zum Ablauf des derzeitigen Nutzungsvertrages endlich ist, ist ein zügiges Signal des Bezirkes erforderlich.

Um die bestehende friedliche Koexistenz mit dem bestehenden Gewerbe aufrecht zu erhalten, ist ggf. eine planungsrechtliche Umwidmung in Mischgebiet vorzusehen.

Schulentwicklungsplan

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, bei der Erstellung des Schulentwicklungsplans folgende Punkte zu berücksichtigen:

  1. Schließung des Standortes der Schule am Gartenfeld als Schulstandort!
  2. Umzug der Schule am Gartenfeld in ein barrierefreies Schulgebäude im Bezirk Spandau, das baulich und räumlich auch die therapeutischen Anforderungen an einen Ganztagsbetrieb des Förderzentrums berücksichtigt.
  3. Erweiterung der Grundschule am Gartenfeld um einen Regelgrundschulzweig oder Kooperation mit einer bestehenden Grundschule an einem Schulstandort.
  4. Erweiterung der B.-Traven-Oberschule am Standort um einen zweizügigen Grundschulzweig nach Auszug der Filiale der Siegerlandgrundschule.

Berlin-Spandau, 19.08.2013         H ö h n e S o n n e n b e r g – W e s t e s o n

Begründung:

Dem Unterausschuss Bezirke des Abgeordnetenhauses liegt eine Vorlage der Senatsverwaltung zur Besprechung vor, der zufolge im Bezirk Spandau im Schuljahr 2020/21 bis zu fünf Züge im Grundschulbereich fehlen.

Zu den Förderzentren heißt es:

„Sowohl die Schule am Stadtrand als auch die Schule am Gartenfeld werden aufgrund ihrer besonderen Förderschwerpunkte auch im Zuge der Umsetzung des Inklusionskonzepts langfristig erhalten bleiben. Insbesondere der Standort der Schule am Gartenfeld muss hierfür mittelfristig ausgebaut und qualifiziert werden.“

Eine derartige Planung für den Standort der Schule am Gartenfeld kann nur von Ortsunkundigen schriftlich niedergelegt werden. Die Schule am Gartenfeld ist NICHT barrierefrei und von den baulichen Voraussetzungen für die Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen nicht geeignet. Ferner musste die Schule im Schuljahr 2013/14 Schüler/innen abweisen, weil auch die bestehenden Filialen keine weiteren Platzkapazitäten ausweisen.

Zu einem Inklusionskonzept gehört auch, dass inklusive Standorte wie die Kooperation des Förderzentrums Schule am Stadtrand mit der Grundschule am Wasserwerk vorzusehen sind. Ein dringend notwendiger Neubau für das Förderzentrum ist daher mit der Erweiterung um einen Regelschulzweig bzw. der Kooperation mit einer Regelschule an einem Standort zwingend vorzusehen.

Zur Gemeinschaftsschule heißt es:

„Die B.-Traven-Oberschule wird als Gemeinschaftsschule ohne Grundstufe und gymnasiale Oberstufe organisiert.“

Bereits vor Einrichtung der Gemeinschaftsschule war dem Bezirk bekannt, dass ein Grundschulzweig zum Konzept der Gemeinschaftsschulen gehört. Bei der Schulentwicklungsplanung ist dies zu berücksichtigen.

Auf der Homepage der Senatsverwaltung heißt es: „ In der Gemeinschaftsschule ist das längere gemeinsame und individuelle Lernen von Klasse 1 bis 10 und sogar bis Klasse 12/13 fest verankert. Gemeinschaftsschulen ohne eigenen Grundschulteil oder ohne eigene gymnasiale Oberstufe haben verbindliche Kooperationen mit Grundschulen oder Schulen mit gymnasialer Oberstufe. So erfolgen die Übergänge zwischen den Klassenstufen sicher und reibungslos.“

 

Tariflöhne bei Fremdvergaben einhalten  – Preise entsprechend kalkulieren

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass bei allen Fremdvergaben durch das Bezirksamt der vorzusehende Tariflohn entsprechend der qualitativen und quantitativen Anforderungen an die beauftragten Firmen / Personen sichergestellt ist.

Berlin-Spandau, 19.08.2013              H ö h n e S o n n e n b e r g – W e s t e s o n

Begründung:

Lohndumping durch geringe Bezahlung ist auch bei knappen Haushaltsmitteln auszuschließen. Auftrag und vorzusehender Tariflohn müssen übereinstimmen. Der Auftraggeber – das Bezirksamt! – trägt die Verantwortung für die angemessene Bereitstellung von Geldern.

 

 

Anfragen August 2013

 

Gewässerschutz am Grimnitzsee

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Inwieweit sind die Uferbefestigungen am Grimnitzsee im Bereich des Mahnkopfweges mit dem naturschutzrechtlich vorgesehenen Röhrichtschutz vereinbar?
  2. Wie schätzt das Bezirksamt die Uferbefestigungen in Bezug auf eine ufernahe Vegetation und einen natürlichen Wasser-Land-Übergang ein?
  3. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt in der Vergangenheit ergriffen bzw. um für eine ufernahe Vegetation im genannten Bereich zu sorgen?
  4. Wie bewertet das Bezirksamt die Wasserqualität des Grimnitzsees?

Berlin-Spandau, 19.08.2013              H ö h n e S o n n e n b e r g – W e s t e s o n

 

Ambrosia

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, warum die gemeldeten Ambrosiapflanzen trotz frühzeitiger Meldung an den aufgeführten Standorten laut Medienberichten bis zum 08. August 2013 und laut Berlin-Brandenburger Ambrosia-Atlas bis zum 19. August 2013 nicht entfernt wurden?
Meldung am Standort Anzahl der Pflanzen
11.06.2013 Uferweg an der Scharfen Lanke 200
04.07.2013 Wröhmänner Park 80
08.07.2013 Askanierring 500

 

  1. Wann und durch wen hat das Bezirksamt hiervon Kenntnis erhalten und wer ist für die Entfernung der Ambrosia zuständig?
  2. Ist dem Bezirksamt bekannt, wann die Pflanzen entfernt wurden und durch wen?

Berlin-Spandau, 19.08.2013                   H ö h n e       B a y e r

 

Sportanlage am Grüngürtel: nichts für Warmduscher

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Warum hat das Bezirksamt die Zusage nicht eingehalten, zumindest die Warmwasserversorgung für die Duschen der Sportanlage am Grüngürtel noch während der Sommerferien 2013 fertig zu stellen?
  2. Wann soll an der Sportanlage am Grüngürtel wieder warmes Wasser fließen?
  3. Wie lautet der Zeit- und Maßnahmeplan des Bezirksamtes für die Instandsetzung / Sanierung des Garderobentraktes der Sportanlage am Grüngürtel?
  4. Welche Arbeiten zu 3. wurden bereits abgeschlossen?

Berlin-Spandau, 19.08.2013              H ö h n e G o r s k i

 

Radwegsanierung an der Falkenseer Chaussee

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Wann wird die Erneuerung und Verbreiterung des Fahrradwegs an der Falkenseer Chaussee in Richtung Westen fortgesetzt?
  2. Bis wann soll der Fahrradweg an der Falkenseer Chaussee vollständig erneuert und erweitert sein?

Berlin-Spandau, 19.08.2013                   H ö h n e       B a y e r

 

Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Angelika Höhne:

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Entsprechen die im „Schulentwicklungsplan für das Land Berlin 2013 – 2017 / Teil II – Darstellung der Entwicklung von Bedarf und Bestand nach Bezirken bis 2021/22“ für den Bezirk Spandau getroffenen Aussagen der Ansicht des Bezirksamtes?
  2. In welcher Form war das Bezirksamt an der Berichtserstellung beteiligt?