Anfragen und Anträge in der 32. öffentlichen Sitzung der BVV am 21. Mai 2014

Anträge Mai 2014

 

Gemeinsame Anträge der Fraktionen von GAL und SPD

 

9. Mai: Spandau gedenkt den Soldaten der Roten Armee

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, ab 2015 jährlich am 9. Mai anlässlich des Tages der Befreiung vom Faschismus einen Kranz am Sowjetischen Ehrenmal im Treptower Park niederzulegen.

Begründung:

Der Sieg über Nazi-Deutschland ist allen Soldaten der Alliierten unabhängig ihrer Herkunft zu verdanken. Bis heute gedenken die Alliierten z. B. dem Tag der Invasion in der Normandie alljährlich am 6. Juni, in diesem Jahr wurde auch Wladimir Putin ausdrücklich vom französischen Präsidenten zur Gedenkfeier eingeladen. Unabhängig aller aktuellen Meinungsverschiedenheiten zur Ukraine-Politik stellte Frankreich klar, dass ohne den Kampf der Roten Armee die Landung in der Normandie nicht denkbar gewesen wäre.

Es ist auch der Roten Armee zu verdanken, dass der deutsche Faschismus besiegt werden konnte. Dies ist nicht von der Hand zu weisen, auch wenn das Leid der zahl- und oft namenlosen zivilen Opfer nach dem Einmarsch der Roten Armee von russischer Seite bis heute nur unzureichend aufgearbeitet ist. In Berlin gedenken Zehntausende am 9. Mai, dem sowjetischen Tag der Befreiung, der Millionen Toten, die die deutsche Aggression verursacht hat. Es ist davon auszugehen, dass auch zahlreiche Spandauerinnen und Spandauer russischer Abstammung alljährlich die Erinnerung an ihre gefallenen Vorfahren am zentralen Gedenkort aufrechterhalten.

Die regelmäßige Teilnahme an der zentralen Gedenkveranstaltung am Sowjetischen Ehrenmal in Treptow, ist daher ein Zeichen, dass sich auch Spandau an diejenigen erinnert, die wesentlich zum Ende der Nazi-Herrschaft in Berlin beigetragen haben. Es ist darüber hinaus ein Zeichen an die die Spandauerinnen und Spandauer russischer bzw. sowjetischer Herkunft, für die der 9. Mai bis heute eine große emotionale Bedeutung hat.

Die Würdigung am Staakener Ehrenmal war ein erster Schritt und ist zu erhalten. Spandauerinnen und Spandauer russischer bzw. sowjetischer Herkunft prägen und bereichern unseren Bezirk seit Jahrhunderten. Das gemeinsame Gedenken an die grausame Zäsur des Krieges ist ein Zeichen des Willkommens, der Anerkennung und der Würdigung der gemeinsamen Geschichte.

Anwendung des anonymisierten Bewerbungsverfahrens

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich dem Modelprojekt des Landes Berlin anzuschließen und grundsätzlich bei allen Stellenausschreibungen das anonymisierte Bewerbungsverfahren anzuwenden..

Begründung:

Immer noch werden bestimmte Bevölkerungsgruppen bei Bewerbungen nachweislich benachteiligt. Insbesondere Migrantinnen und Migranten, Ältere, Behinderte und Frauen mit kleinen Kindern werden in Bewerbungsverfahren diskriminiert. In vielen europäischen Ländern (Schweden, Niederlande, Belgien, Frankreich, Schweiz) wird das anonymisierte Bewerbungsverfahren seit Jahren erfolgreich umgesetzt. In Deutschland fand ein 12-monatiges Pilotprojekt statt. Sowohl die beteiligten Personalverantwortlichen als auch die Bewerberinnen und Bewerber bewerteten das Pilotprojekt durchweg positiv. Die Evaluierung des bundesweiten Pilotprojekts hat auch gezeigt, dass in anonymisierten Bewerbungsverfahren Chancengleichheit für alle herrscht. Beim anonymisierten Bewerbungsverfahren wird auf Angaben wie Name, Geburtsdatum oder Herkunft verzichtet, so dass ausschließlich die Qualifikation der Bewerbenden zählt. So werden nachweislich die Chancen insbesondere für Frauen oder auch Menschen mit Migrationshintergrund auf eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch erhöht. Bereits am 16. Mai 2013 hat das Abgeordnetenhaus den Beschluss gefasst, anonymisierte Bewerbungsverfahren in der Berliner Verwaltung und den Landesbetrieben zu testen und zu bewerten ( Drucksache 17/0982) . Das LaGeTSi setzt den Beschluss seit April 2014 um. Spandau sollte sich als moderner Bezirk ebenfalls dem Modellprojekt anschließen und die anonymisierte Bewerbung im Bezirksamt einführen.

Anträge der Fraktion der GAL

Nahrungsquellen für Bienen sicherstellen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, künftig dafür Sorge zu tragen, dass bei den vom Bezirksamt bepflanzten Flächen z.B. vor dem Rathaus oder auf dem Falkenseer Platz Pflanzen verwendet werden, die eine Nahrungsgrundlage für Bienen gewährleisten und damit als „bienenfreundlich“ gelten.

Begründung:

Ziel des Bezirks soll sein, den Bienen eine gute Nahrungsgrundlage zur Verfügung zu stellen. Honig aus der Großstadt ist zu einem Verkaufsschlager geworden, der den Bienenvölkern und Imkern hilft. Das Bezirksamt soll daher stärker als bisher darauf achten, dass die von ihm gepflanzten Blumen und Sträucher eine Nahrungsgrundlage für Bienen sicherstellen.

Mehr Geld für Straßenbäume

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass für die Pflege von Straßenbäumen ab spätestens 2016 mindestens 80 Euro pro Straßenbaum zur Verfügung gestellt werden.

Begründung:

Der Betrag von 80 Euro ist jährlich erforderlich, um einen Straßenbaum zu erhalten. Senat und Bezirk haben dafür Sorge zu tragen, dass möglichst alle Straßenbäume erhalten bleiben, um den Anforderungen des Klimawandels gerecht zu werden.

Belegungsrechte des Bezirksamtes für Wohnungen im Bezirk

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt,

  1. ressortübergreifend eine Abfrage über die aus fachlicher Sicht  benötigte zusätzliche Anzahl an Wohnungen im Bezirk für
    1.  betreute Wohneinrichtungen,
    2. Verselbständigung von Menschen aus betreuten Wohneinrichtungen, bei denen ein Umzug in einen anderen Bezirk mit besonderen Härten verbunden ist,
    3. Aufnahmen/Rückzüge aufgrund von Vereinbarungen,
    4. sonstige fachliche Gründe

zu erstellen.

  1. Für den Herbst 2014 einen runden Tisch mit den Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsverwaltungen und  Genossenschaften  mit bezirklichem Wohnungsbestand vorzubereiten, an dem u.a. folgende Punkte zur Besprechung vorzusehen sind:
    1. Umfang und Rahmenbedingungen von Vereinbarungen von Belegungsrechten des Bezirksamtes
    2. Möglichkeiten und ggf. administrative Hürden für Wohnungstauschwillige
  2. Zu prüfen, in welchem Umfang Belegungsrechte des Bezirksamtes bei  Neubauvorhaben vereinbart werden können.

Begründung:

Die angespannte Lage auf dem Spandauer Wohnungsmarkt führt u.a. dazu, dass vorzuhaltende Angebote an z. B. betreuten Wohnformen nicht im erforderlichen Umfang angeboten werden können. Die landesweit vereinbarten geschützten Marktsegmente bieten hier keine ausreichende Lösung.

Nach der Feststellung des tatsächlichen fachlich begründeten zusätzlichen Bedarfes  an Wohnungen im Bezirk soll erneut für eine gemeinsame Strategie der Wohnungseigentümer/innen und des Bezirksamtes geworben werden. Eine Kooperation von Wohnungsverwaltungen und Bezirksamt sowie die Koordinierung und ausgewogene Verteilung der Wohnangebote im Bezirk liegt im Interesse aller Beteiligten

 

Anfragen GAL-Fraktion

Abbau des Freiherr-vom-Stein-Denkmals

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Seit wann ist dem Bezirksamt bekannt, dass das Freiherr-vom-Stein-Denkmal in der Altstadt in die künftige Denkmalsammlung auf der Zitadelle gebracht werden soll?
  2. War dem Bezirksamt die Demontage des Denkmals vorab bekannt?

    Wenn ja, ab wann?

  3. Wenn die Demontage bekannt war, wann und wie hat das Bezirksamt die Spandauerinnen und Spandauer darüber vorab informiert?
  4. Wie wird die Ent-Steinte Fläche künftig gestaltet?
  5. Wer trägt die Kosten für Abbau und Neugestaltung?

 

4-Augen-Prinzip bei Zahlungsanweisungen  in der Spandauer Verwaltung

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. In welchem Umfang findet das 4-Augen-Prinzip (zwei Unterschriften für Zahlungsanweisungen an Dritte) in der Verwaltung Anwendung?
  2. Wie viel Arbeitszeit steht den betreffenden Mitarbeiter/-innen vor Gegenzeichnung für die sachliche und rechnerische Prüfung theoretisch zur Verfügung und wie viel Arbeitszeit können sie im Alltag tatsächlich hierfür aufwenden?
  3. In welchem Umfang sind stichprobenartige Kontrollen der Zahlungsanweisungen an Dritte durch Dienstvorgesetzte vorgesehen und wie viel Arbeitszeit steht hierfür tatsächlich zur Verfügung?
  4. In welchem Umfang werden Kontrollen durch Revisoren/-innen durchgeführt?
  5. Welche Überlegungen für ein umsetzbares Kontrollverfahren gibt es und welche Rahmenbedingungen sind hierfür erforderlich?

 

Beabsichtigte Maßnahmen zur Reduzierung der Ausgaben bei den Hilfen zur Erziehung

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. In welchem Umfang erwartet das Bezirksamt Ausgabensteigerungen bei den Hilfen zur Erziehung?
  2. Welche Maßnahmen zur Kostenreduzierung verbergen sich hinter der Ankündigung des zuständigen Dezernenten?
  3. Welche/n Tarif/e legt das Bezirksamt bei der Kalkulation der Kosten für die eingeforderten Qualifikationen der Mitarbeiter/innen der freien Träger zugrunde?
  4. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass eine Kostenreduzierung zu Lasten der Gehälter der Mitarbeiter/innen der freien Träger bzw. der unfreiwilligen Erhöhung des Anteils ehrenamtlicher Tätigkeit ausgeschlossen ist?

 

Ausgabe Berlin Pass an Asylbewerber/innen

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Trifft es zu, dass die Ausgabe des Berlin-Pass an Asylberber/innen durch die Bürgerämter erfolgt?
  2. Hat das Bezirksamt mit den im Bezirk ansässigen Träger von Gemeinschaftsunterkünften (Erstaufnahme und betreute Wohnangebote) ein Verfahren zur Vereinfachung und Beschleunigung der Ausgabe vereinbart oder beabsichtigt das Bezirksamt dies zu tun?