Anfragen und Anträge in der 44. öffentlichen Sitzung der BVV am 17. Juni 2015

Anträge Juni 2015

 

Gemeinsamer Antrag von SPD und GAL

Innovative Widmung einer Stichstraße

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Stichstraße, die an der Götelstraße zum JFH Wildwuchs und zum Mosaik führt, öffentlich als Spielstraße oder als Fahrradstraße zu widmen und entsprechend umzubauen.

Begründung:

Ab der Götelstraße ist eine Zufahrt für Feuerwehr, Ver- und Entsorgung der öffentlichen Einrichtungen bzw. der Fördergruppe des Mosaik e. V. zwingend erforderlich. Mit der Widmung der Stichstraße als Spielstraße wird man den Anforderungen der Besucher/-innen der anliegenden Einrichtungen Kita Nordwest, JFH Wildwuchs und Mosaik e. V. am besten gerecht. So könnte eine Spielstraße von den anliegenden Einrichtungen in das pädagogische Konzept aufgenommen werden und z. B. für eine inklusive Verkehrserziehung der Kinder, Jugendlichen und Menschen mit Behinderung genutzt werden.

Anträge der Fraktion der GAL

Leitlinien für die Unterbringung von Aslylbewerberinnen und Asylbewerber

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass für die Wohnsituation von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Berlin spätestens ab dem 4. Monat des Aufenthaltes in Deutschland die Kriterien der Grundsicherung anzuwenden sind und – soweit unvermeidbar – Gemeinschaftsunterkünfte den Anforderungen einer selbständigen Lebensführung und der Wahrung der Privat- und Intimsphäre jedes Menschen genügen.

Begründung:

Derzeit wird auf Landesebene über die zukünftigen Standards der Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern diskutiert. Gleichzeitig leben die meisten Asylbewerberinnen und Asylbewerber untern Bedingungen, die den gesellschaftlichen Normen zuwiderlaufen. Bezüglich der Frage der Höhe des Lebensunterhaltes musste gerichtlich festgestellt werden, dass es KEINE Sonderregelungen geben darf und das Existenzminimum in SGB II und SGB XII abschließend geregelt ist. Analog ist die Wohnsituation zu sehen, so dass die Praxis der Unterschreitung geltenden Rechts inakzeptabel ist. Dennoch heißt es in den aktuellen Anforderungen des LaGeSo an Wohnunterbringungen u.a.

„…

  1. b) Individueller Wohnbereich

Den Bewohner/innen steht in den Einrichtungen ein individueller Wohnbereich zur Verfügung. Zu diesem Wohnbereich gehören Wohn-/Schlafräume. Nicht dazu gehören Küchen, Sanitäranlagen sowie Flure, auch wenn sie in den Zimmern liegen. Dafür ergeben sich folgende Anforderungen:

–       Größe für ein Ein-Bett-Zimmer: 9 m ²

–       Größe für ein Zwei-Bett-Zimmer: 15 m ²

–       Größe für ein Drei-Bett-Zimmer: 21 m ²

–       Größe für ein Vier-Bett-Zimmer: 27 m ².

Hiervon abweichend kann bei der Belegung eines Zimmers für Kinder unter sechs Jahren lediglich ein Flächenbedarf von 4 m ² zugrunde gelegt werden.

  1. d) Sanitäranlagen und Waschräume

…Dabei sind mindestens

–       ein Waschbecken für je fünf bis maximal sieben Bewohner/innen,

–       ein Duschplatz für je zehn bis maximal 15 Bewohner/innen,

–       ein Toilettenplatz für je zehn weibliche Bewohnerinnen,

–       ein Toilettenplatz und ein Urinalbecken für je 15 männliche Bewohner sowie

–       Zubehör (z. B. Toilettenbürste, verschließbare Hygieneeimer, Wandhaken, Seifenspender zur hygienischen Händereinigung) in dem Gebäude vorzuhalten.

  1. e) Gemeinschaftsküchen

…Stehen für die Verpflegung keine oder nur teilweise separate Kochgelegenheiten (z.B. in abgeschlossenen Wohneinheiten) zur Verfügung, müssen Gemeinschaftsküchen eingerichtet werden. Die Küchen sollen in der Nähe der Wohn- und Schlafräume und möglichst auf derselben Etage liegen.

Für die Ausstattung sind mindestens vorzusehen:

–       ein Herd (Backröhre und vier Kochstellen) für je zehn Bewohner/innen,

–       Arbeitsplatten zur Nahrungs- und Getränkezubereitung,

–       Abwasch- und Spültische mit Kalt- und Warmwasseranschluss einschließlich Abstellmöglichkeit,

–       eine Kühleinrichtung mit Gefrierfach von 20 bis 30 Liter je Bewohner/innen, wenn sie nicht anderweitig zur Verfügung gestellt werden. …“

Konkret bedeutet dies: Eine Familie oder fremde Personen teilen sich einen Raum, der Wohn- und Schlafraum zugleich ist. Unter diesen Bedingungen müssen sich die Menschen oft lange Zeit arrangieren und dabei noch dankbar sein, dass es keine Turnhalle oder Traglufthalle ist …

Verkehrskonzept für den Gutspark Neukladow

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, gemeinsam mit der Bürgerstiftung Gutspark Neukladow

 

  1. die Rahmenbedingungen für die Nutzung des Gutsparks Neukladow aufzulisten, aus der u. a. die zulässige Nutzung, Anzahl der Besucher/innen, Lärmemissionen und Ausnahmenregelungen für den temporären Ausschluss der Öffentlichkeit ersichtlich sind.
  2. ein Konzept für die vorrangige Erschließung des Gutsparks Neukladow durch öffentliche Verkehrsmittel, dessen Veröffentlichung und begleitende Maßnahmen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs im Umfeld zu erstellen. Im Konzept sollen u.a. Aussagen zu folgenden Fragestellungen getroffen werden:

–       Park&Ride- bzw. Park&Bike-Plätze

–       Eintrittskarten inklusive BVG-Ticketanteil (Veranstaltungen)

–       Erschließung über die Havel (Fähre, Wassertaxi)

  1. ein Konzept für die Einbettung des geplanten Gastronomiebetriebes in die lokale Wirtschaft sowie Kriterien für die Nutzung der Räumlichkeit durch Dritte zu erstellen.

Begründung:

Die Gründung der Bürgerstiftung Gutspark Neukladow diente ausschließlich dem Zweck, die dauerhafte öffentliche Zugänglichkeit sowie die Erhaltung, Sanierung, Pflege und teilweise Wiederherstellung der Anlage sicherzustellen. Die hierzu erforderlichen Mittel sollen auch aus der Nutzung des Gutsparks erwirtschaftet werden. Dies kann aber nur ergänzend zu den Maßnahmen zur touristischen Erschließung und wirtschaftlichen Ertüchtigung des Stadtteils und des Bezirkes erfolgen. Zusätzlich zur Abwägung der Interessenkonflikte der in der Satzung genannten Ziele ist hier auch die Berücksichtigung der Gatower und Kladower Strukturen und des Spandauer Gesamtkonzeptes und der diversen Förderprogramme erforderlich.

Bezüglich der Erschließung über die Havel ist perspektivisch auch die Planung für die Nachnutzung des Flughafen Tegels – u.a. innerstädtische Erschließung durch Wassertaxen – interessant.

Sicherung des integrierten Therapieangebotes an sonderpädagogischen Förderzentren

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen um eine Kooperationsvereinbarung mit den Krankenkassen zur Kofinanzierung von Stellen für Therapeutinnen und Therapeuten, die in den Schulalltag eingebunden sind, für die Schule am Gartenfeld zu bemühen.

Begründung:

Die Schule am Gartenfeld ist ein sonderpädagogisches Förderzentrum mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung, in der viele Schülerinnen und Schüler Mehrfachbehinderungen haben. Zusätzlich zu den weiterhin aufrecht zu erhaltenden Stellen für Therapeutinnen und Therapeuten ist eine Kofinanzierung und bedarfsgerechte Aufstockung der Stellen vorzusehen. Die bedarfsgerechte Integration des Therapieangebotes in den Schulalltag und der nachschulischen Betreuung ermöglicht eine zeitnahe Reaktion auf auftretende Problemstellungen und trägt zur Stabilisierung des gesundheitlichen Zustands bei. Es entlastet die betroffenen Schüler/innen und Schüler und steigert ihr Lernvermögen. Für die Familien ist es eine Entlastung, da die Kinder bei einer bedarfsorientierten therapeutischen Intervention entspannter sind und zusätzliche Begleitungen zu Therapien auch während der Schul- bzw. Betreuungszeit entfallen.

Ein integriertes Therapieangebot ist für alle Beteiligten ein Gewinn. Eine pauschale Finanzierung der Stellen bedeutet gegenüber der individuellen Verschreibung und Einzelabrechnung zuzüglich der Kosten des Fahrdienstes eine deutliche Kostenersparnis für die jeweiligen Kostenträger.

Angebot der Jugendberufsagentur erweitern

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII Jugendsozialarbeit / Arbeitsweltbezogene Jugendarbeit in Spandau umgehend in die konzeptionelle Entwicklung der Jugendberufsagentur einbezogen wird und die fachlichen Empfehlungen Eingang in die Konzeption/Umsetzung finden. So ist z.B. der inklusive Ansatz ab dem Eröffnungstag zwingend umzusetzen und die entsprechenden Beratungsangebote sind am Standort vorzusehen.

Begründung:

Trotz der bekundeten Unterstützung des Bezirksamtes hinsichtlich der frühzeitigen Einbindung der freien Träger in die Entwicklung der bezirklichen Jugendberufsagentur ist diese bis heute nicht erfolgt. Am Beispiel der ganzheitlichen, inklusiven Gestaltung öffentlicher Angebote wird deutlich, dass dies zu vermeidbaren Fehlentwicklungen führt, da entgegen der Vorgabe „OneStep-Agency“ für Jugendliche und junge Menschen mit Behinderungen weiterhin verschiedene Träger an verschiedenen Standorten zuständig sind. Es reicht nicht, die UN Charta zu kennen, sie muss auch mit Leben gefüllt werden.

Auch andere aufgeworfene praxisorientierte Fragestellungen werden ohne frühzeitige Aufnahme in das Konzept zu späteren Problemen und unzureichenden Nachbesserungen führen. Synergieeffekte können nur durch die frühzeitige Einbindung aller Akteure erzielt werden. Die Aussage, dass „keine Jugendliche/kein Jugendlicher verloren gehen darf“, muss sich am 1. Tag erweisen. Die alleinige Fokussierung auf die Zusammenarbeit der vorgesehenen Ämter führt zur Ausgrenzung von Jugendlichen und somit den Ansatz ad absurdum.

Unterrichtung der BVV über Veränderungen der Titelansätze im Rahmen der Haushaltswirtschaft / hier: Mittelverschiebungen im Rahmen der Deckungsfähigkeit

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV halbjährlich eine Auflistung der Veränderungen der Haushaltsansätze im Rahmen der Haushaltswirtschaft vorzulegen.

Begründung:

Im Rahmen der Mitteilungspflicht bezüglich der über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden offensichtlich nicht alle Veränderungen erfast. Die derzeitige Form der Darstellung ist für die zeitnahe Aufgabenwahrnehmung der BVV nicht geeignet. Der Verwaltungsaufwand ist gering, da die zeitnahe Erfassung der Veränderungen in den Abteilungen erfolgt und der Serviceeinheit (SE) regelmäßig gemeldet wird. Mit einer halbjährlichen tabellarischen Auflistung der Zu – und Abgänge sowie des Verwendungszwecks und ggf. der Beschlussgrundlage kann diese Lücke geschlossen werden.

„Zu Fuß zur Schule – selbst sicher mobil“

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, sich mit allen Spandauer Schulen in Verbindung zu setzen und für ihre Teilnahme an den Aktionswochen „Zu Fuß zur Schule – selbst sicher mobil“ des Arbeiskreis Mobilitätserziehung Berlin vom 21.9. bis 2.10.2015 zu werben.

Begründung:

Rund um den 22. September, dem „zu Fuß zur Schule“- Tag finden bundesweit jedes Jahr Aktionswochen statt. In Berlin werden diese Wochen vom BUND in Zusammenarbeit mit dem AK Mobilitätserziehung Berlin durchgeführt.

Der Arbeitskreis Mobilitätserziehung Berlin ist ein Projekt von ADFC, BUND, FUSS e.V., per pedes e.V. und VCD mit dem Ziel, Kinder dazu zu befähigen, sich sicher, selbstbewusst und umweltfreundlich in der Stadt zu bewegen. Gefördert wird dieses Projekt von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.

Weitere Informationen unter:

http://www.mobilitaetserziehung-berlin.de/

http://www.mobilitaetserziehung-berlin.de/media/pdf/Aufruf-und–Anmeldebogen-Zu-Fu–zurSchule-2015.pdf

http://www.mobilitaetserziehung-berlin.de/media/pdf/Zu-Fu–zur-Schule-Flyer_klein.pdf

 

Anfragen der Fraktion der GAL Dringlichkeitsanfrage der GAL

Ursachen des Badeverbots am Groß Glienicker Sees

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Wann wurde das Badeverbot für die südliche Badestelle des Groß Glienicker Sees nach der Wasserprobenentnahme am 15.06.2015 seitens der Senatsverwaltung ausgesprochen?
  2. Was sind die Gründe für das Badeverbot?
  3. Ist dem Bezirksamt bekannt, warum an der nördlichen Badestelle, der Pferdekoppel, am 15.06.2015 keine Proben entnommen wurden?

    3a) Hat das Bezirksamt nach Bekanntwerden des Badeverbots an der südlichen Badestelle eigene Untersuchungen im Bereich der Pferdekoppel veranlasst, um eine mögliche gesundheitliche Gefährdung von Badenden auszuschließen?

  4. Teilt das Bezirksamt die Vermutung, dass die Verunreinigungen des Wassers mit den heftigen Regenfällen am 13.06.2015 zusammenhängen?
  5. Wie konnten die verunreinigenden Stoffe in den Groß Glienicker See gelangen?
  6. Welche Maßnahmen kann der Bezirk durchführen, um solche Verunreinigungen in Zukunft zu vermeiden?
  7. Mit welchen Kosten sind diese Maßnahmen voraussichtlich verbunden (Angabe eines Schätzwertes ist ausreichend)?

Yoga-Festival 2015

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, wie viele Besucher/innen des diesjährigen Yogafestivals erwartet werden und gibt es eine Begrenzung der Anzahl der anwesenden Personen auf dem Gelände?
  2. Wie viele Zeltplätze wurden auf dem Gelände genehmigt und wie wird sichergestellt, dass die Anzahl eingehalten wird?
  3. Welche Absprachen/Auflagen bezüglich der An-/Abfahrt mit PKWs gibt es und wie wird sichergestellt, dass diese eingehalten werden?
  4. Ist dem Bezirksamt bekannt, wo das Namasté Paddleboard Yoga durchgeführt werden soll?

Bezirkseigener Fuhrpark

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Über wie viele Fahrzeuge verfügt das Bezirksamt in welchen Abteilungen?
  2. Welche dieser Fahrzeuge werden in einer bezirkseigenen Werkstatt gewartet?
  3. Gibt es einen Wartungsvertrag mit einer oder mehreren Werkstätten?

Feuchtigkeit im Rathaus Nebengebäude

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Seit wann besteht das Feuchtigkeitsproblem im Rathaus/Nebengebäude?
  2. Welche Maßnahmen sind zur Trockenlegung des Mauerwerks erforderlich und wann werden diese durchgeführt?
  3. Welche Maßnahmen sind zur dauerhaften Sicherung des Mauerwerks vor aufsteigender Feuchtigkeit erforderlich und wann sind diese geplant?
  4. Wie werden die betroffenen Räumlichkeiten derzeit genutzt und gibt es in den anliegenden Räumlichkeiten Beeinträchtigungen?

Aktenarchivierung

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. In welchem Umfang sind Räumlichkeiten für die fach- und sachgerechte Lagerung von Akten erforderlich?
  2. In welchem Umfang stehen hierfür Räumlichkeiten zur Verfügung?
  3. In welchem Umfang sind Arbeitsplätze in den Archivräumen vorhanden bzw. vorzusehen und entsprechen diese Arbeitsplätze den Vorgaben?
  4. Ist sichergestellt, dass die Akten ordnungsgemäß gelagert werden und auch zukünftig nutzbar sind?
  5. Welche Kosten würden für eine sichere, fachgerechte externe Lagerung der Akten entstehen und welche Auswirkungen hätte dies in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)?

Situation der Hebammen in Spandau

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, wie viele selbständige Hebammen in Spandau aufgrund der ungeklärten Fragestellung der steigenden Haftpflichtversicherung ihre Praxis aufgegeben haben oder dies beabsichtigen?
  2. Wie verträgt sich dies mit der Bundesinitiative Netzwerk frühe Hilfen?
  3. Sind dem Bezirksamt Initiativen der Länder zur Lösung des Konfliktes und Stabilisierung des präventiven Angebotes rund um Schwangerschaft und Geburt bekannt?