Unsere Anträge und Anfragen in der BVV vom 10.04.2019

Anfragen und Antworten auf der Seite des Bezirksamts (neues Fenster)

Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeinsam mit der Linksfraktion: Dezentrale Kulturarbeit

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, in Rahmen der Haushaltsplanung 2020/2021 einen Titel für dezentrale Kulturarbeit im Umfang von jährlich 100.000 Euro einzustellen.

Begründung:

Bisher wurde die dezentrale Kulturarbeit in Spandau nicht hinreichend in der Haushaltsplanung berücksichtigt, dies soll sich nun ändern, um die dezentrale Kulturarbeit in unserem Bezirk gezielt zu fördern und zu unterstützen.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeinsam mit der Linksfraktion: Kooperationsverträge mit Wohnungsbaugesellschaften zum Mieterschutz

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, Kooperationsverträge mit denjenigen privaten Wohnungsbaugesellschaften zu schließen, welche die größten Wohnungsbestände im Bezirk Spandau haben (nach Möglichkeit mindestens 5 Kooperationspartner). Darin soll sich u. a. darauf verständigt werden, dass zukünftige Modernisierungsvorhaben sozialverträglich für die Mieter*innen gestaltet werden und dass Modernisierungen nur noch soweit auf die Miete umgelegt werden dürfen, als dass die Gesamtmiete danach 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens nicht übersteigt.

Begründung:

Um Mieterhöhungen in einem sozialverträglichen Rahmen zu halten und um eine weitere Verdrängung von Spandauer*innen zu verhindern, sind solche Kooperationsverträge mit der privaten Wohnwirtschaft eine sinnvolle Ergänzung zu den bisherigen Mitteln. Das Land Berlin hat derartige Kooperationsverträge bereits mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften geschlossen. Der Bezirk sollte die an dieser Stelle entstandene Lücke zum Wohle der Mieter*innen in Spandau aktiv und schnellstmöglich schließen. Ein Beispiel könnte sich der Bezirk an dem Vertrag zwischen dem Bezirksamt Lichtenberg und der Deutschen Wohnen nehmen.

Antrag: Fortsetzung der „Partnerschaft für Demokratie“ sicherstellen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, im nächsten Doppelhaushalt 2020/21 den bezirklichen Eigenanteil am Projekt „Partnerschaft für Demokratie“ aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben“ in voller Höhe zu verankern beziehungsweise dessen Finanzierung komplett sicherzustellen.

Begründung:

Das Projekt „Partnerschaft für Demokratie“ ist ein Projekt, welches die politische Bildung und die Partizipation von Kindern und Jugendlichen an politischen Prozessen aktiv fördert und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in Spandau reduzieren soll. Im Rahmen von Projektfinanzierungen für Projekte zur Beteiligung, Demokratie und Diskriminierungsabbau werden durch sogenannte Juryentscheidungen und einen multiprofessionellen Begleitausschuss nicht nur Entscheidungsprozesse und eine aktive Beteiligung gefördert, sondern durch die Umsetzung der Projekte auch Vorurteile, Diskriminierungen und Ausgrenzung – eben gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit – abgebaut beziehungsweise verhindert. Für das Jahr 2020 liegt der bezirkliche Eigenanteil bei 7.500 Euro. Dies ist eine Summe, welche dieses Projekt dem Bezirk wert sein sollte.

Antrag: Busanbindung für die Schule „Schule am Staakener Kleeblatt“

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die „Schule am Staakener Kleeblatt“ zu den morgendlichen und nachmittäglichen Stoßzeiten der Schülerschaft zuverlässig und gut getaktet an eine Buslinie angebunden wird.

Begründung:

Die Anbindung der „Schule am Staakener Kleeblatt“ mit der Linie M32 mit ihren drei unterschiedlichen Endstationen ist sehr unübersichtlich und durch eine ungünstige Taktung der Linie sind die Schüler*innen genötigt, sehr früh den Schulweg anzutreten oder eine Verspätung in Kauf zu nehmen, da sie die überfüllten Busse nicht nutzen können.
Schüler*innen sowie Lehrkräfte müssen sich auf verlässliche öffentliche Verkehrsmittel verlassen können.

Antrag: Wachsende Zahl von Kindern und Jugendlichen im Bezirkshaushalt abbilden“

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, ab dem nächsten Doppelhaushalt 2020/21 die bezirklichen Ausgaben für die freien Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit um 500.000 Euro zu erhöhen.

Begründung:

Durch Zuzug nimmt die Zahl der Spandauer*innen stetig zu, dies gilt auch für die Gruppe der Kinder und Jugendlichen. Das Antragsvolumen der freien Träger hat in den letzten Jahren die zur Verfügung stehenden Mittel um ca. 500.000 Euro überschritten. Um diese Lücke zu schließen und die zusätzlich wachsenden Bedarfe und Anforderungen an die Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk zu decken, die durch die Umsetzung des Jugendfördergesetzes entstehen werden, ist eine Erhöhung der Mittel in genannter Höhe notwendig.

Antrag: Gepäckaufbewahrung Altstadt

Die BVV wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Altstadtmanagement
oder einem anderen geeigneten Partner, sichere Gepäckaufbewahrungsanlagen
(z. B. Schließfächer) im Bereich der Altstadt Spandau einzurichten. Diese
sollten nach Möglichkeit Spandaus Bürger*innen und Besucher*innen für einen angemessenen Zeitraum kostenlos zur Verfügung stehen.

Begründung:

Es ist gewünscht, dass die Menschen – zum Beispiel beim Einkaufen – vermehrt die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Fahrrad statt des Autos nutzen. Dies bedeutet aber auch, dass bereits getätigte Einkäufe oder anderes Gepäck nicht mehr im Auto „zwischengelagert“ werden können. Diese müssen dann die ganze Zeit mitgetragen werden, was das weitere Einkaufen beziehungsweise die weitere Fortbewegung unnötig erschwert. Sichere Gepäckaufbewahrungsanlagen können daher den Aufenthalt in der Altstadt auch für Nicht-Autofahrer*innen erleichtern und somit zu einer Belebung der dort ansässigen Geschäfte und Restaurants führen.

Große Anfrage: Auswahlverfahren und Besetzung der Stellen für Flüchtlingskoordination und für Koordination für das Ehrenamt in der Flüchtlingsarbeit

Wir fragen das Bezirksamt:

1. Seit wann ist die Stelle für Flüchtlingskoordination bereits unbesetzt?
2. Weshalb ist sie seit diesem Zeitpunkt bis jetzt unbesetzt?
3. Seit wann wusste das Bezirksamt von dem Ausscheiden des vorherigen Stelleninhabers für Flüchtlingskoordination?
4. Ist es beabsichtigt, in naher Zukunft die Stelle zu besetzen?
4.1. Wenn ja, in welchem Stadium befindet sich das Auswahlverfahren?
4.2. Wenn nein, warum nicht?
5. Gibt es bereits ein Anforderungsprofil für die Stelle für Flüchtlingskoordination?
5.1. Wenn ja, wie lautet dies?
5.2. Wenn nein, bis wann wird das Anforderungsprofil erstellt sein?
6. Wie ist der weitere Zeitplan zur Wiederbesetzung der Stelle für Flüchtlingskoordination?
7. Bis wann ist mit einer Besetzung der Stelle für Flüchtlingskoordination zu rechnen?
8. Weshalb ist die Stelle für Koordination für das Ehrenamt in der Flüchtlingsarbeit innerhalb der Stabsstelle Integrationsmanagement seit Mitte September 2018 bis jetzt unbesetzt?
9. Seit wann wusste das Bezirksamt von dem Ausscheiden der vorherigen Stelleninhaberin für Koordination für das Ehrenamt in der Flüchtlingsarbeit?
10. Ist es beabsichtigt, in naher Zukunft die Stelle zu besetzen?
10.1. Wenn ja, in welchem Stadium befindet sich das Auswahlverfahren?
10.2. Wenn nein, warum nicht?
11. Gibt es bereits ein Anforderungsprofil für die Stelle für Koordination für das Ehrenamt in der Flüchtlingsarbeit?
11.1. Wenn ja, wie lautet dies?
11.2. Wenn nein, bis wann wird das Anforderungsprofil erstellt sein?
12. Wie ist der weitere Zeitplan zur Wiederbesetzung der Stelle für Koordination für das Ehrenamt in der Flüchtlingsarbeit?
13. Bis wann ist mit einer Besetzung der Stelle für Koordination für das Ehrenamt in der Flüchtlingsarbeit zu rechnen?
14. Wer übernimmt aktuell die anfallenden Aufgaben der unbesetzten Stellen für Flüchtlingskoordination und für Koordination für das Ehrenamt in der Flüchtlingsarbeit in Spandau?
15. Welche Auswirkungen hat die fehlende Besetzung auf die Flüchtlingsarbeit im Bezirk?
16. Wie viele Vollzeitäquivalente stehen dem Bezirksamt für die Besetzung der beiden Aufgabenbereiche zur Verfügung? (Bitte jeweils nach Stelle/Aufgabenbereich aufschlüsseln.)
17. Gibt es beim Bezirksamt Überlegungen, die Begrifflichkeiten der zu besetzenden Stellen, die das Wort „Flüchtling“ enthalten, durch „Geflüchtete“ zu ersetzen?

Große Anfrage: Kenntnis und Anwendung der Geschäftsanweisung über das Umsetzen von Fahrzeugen

Wir fragen das Bezirksamt:

1. Ist dem Bezirksamt die Geschäftsanweisung PPr Stab Nr. 15/2014 inklusive Anlage 1 des Polizeipräsidenten von Berlin über das Umsetzen von Fahrzeugen bekannt?
2. Wird die unter 1.) benannte Geschäftsanweisung in Spandau durch das Bezirksamt angewendet?
2.1 Wenn ja, in welchen Fällen?
2.3 Wenn ja, wie viele Anwendungsfälle gab es in den Jahren 2014-2018? (Bitte nach den einzelnen Jahren aufschlüsseln.)
2.2 Wenn nein, warum nicht?
3. Werden in Spandau insbesondere auch regelmäßig Fahrzeuge umgesetzt, welche auf Fuß- und Radwegen parken, wie es die unter 1.) genannte Dienstanweisung explizit vorsieht (Nr. 1, Nr. 5 Abs. 4, Anlage 1 der Geschäftsanweisung)?
3.1 Wenn ja, wie häufig?
3.2 Wenn nein, warum nicht?
4. Wie beurteilt das Bezirksamt die zeitliche, personelle und allgemeine Relevanz der unter 1.) genannten Geschäftsanweisung für die tägliche Arbeit der Ordnungsbehörden in Spandau?
5. Inwiefern hat sich das Bezirksamt zur Anwendung der unter 1.) genannten Geschäftsanweisung Unterstützung von Kräften der Polizei eingeholt, wie in Nr. 3 der angeführten Geschäftsanweisung beschrieben?
6. Plant das Bezirksamt die unter 1.) genannte Geschäftsanweisung in Zukunft aktiv und konsequent umzusetzen?

Große Anfrage: Stellen in der Jugendhilfeplanung

Wir fragen das Bezirksamt:

1. Über wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) verfügt das Bezirksamt im Bereich der Jugendhilfeplanung?
2. Wie viele VZÄ sind hiervon aktuell besetzt (Stand 31.03.2019)?
3. Falls es unbesetzte VZÄ gibt, seit wann ist dies der Fall? (Bitte nach den einzelnen Stellen aufschlüsseln.)
4. Falls es unbesetzte VZÄ gibt, beabsichtigt das Bezirksamt diese in naher Zukunft zu besetzen?
4.1 Wenn ja, bis wann?
4.1 Wenn nein, warum nicht?
5. Gibt es diesbezüglich laufende Ausschreibungen?
5.1 Wenn ja, seit wann?
5.2 Wenn ja, wie ist der weitere Zeitplan?
5.2 Wenn nein, warum nicht?
6. Welche Aufgaben und Tätigkeiten nehmen die VZÄ grundsätzlich in der Jugendhilfeplanung wahr?
7. Wer nimmt die Aufgaben und Tätigkeiten der unbesetzten VZÄ momentan wahr?
8. Wer erfasst im Bereich des Jugendamtes die sozialräumlichen Daten in den Bezirksregionen, die für eine sozialräumliche Steuerung der Jugendarbeit benötigt werden?
9. Werden die sozialräumlichen Daten zentral und vollständig im Jugendamt erfasst, gesammelt und analysiert?
9.1 Wenn ja, in welcher Form?
9.2 Wenn nein, warum nicht?
10. Wer erstellt die bezirkliche und die sozialräumliche Jugendhilfeplanung und auf welcher Datengrundlage?

Wir beantragen eine schriftliche Beantwortung der großen Anfrage.