Anfragen und Anträge in der 13. öffentlichen Sitzung der BVV am 29. August 2012

Dringlichkeitsanträge der Fraktion der GAL

Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter/innen bei Angriffen Dritter

Das Bezirksamt wird beauftragt, in Wahrnehmung der Fürsorgepflicht als Arbeitgeber grundsätzlich zügig

 

  1. Strafanzeige gegen jedwede ehrenrührige, verleumderische oder sexistische Äußerungen oder Tätlichkeiten einzuleiten, die Dritte gegenüber bzw. über Mitarbeiter/innen der Bezirksverwaltung aufgrund deren pflichtgemäßen Ausübung ihrer dienstlichen Obliegenheiten tätigen.
  2. bei Facebook und ggf. anderen öffentlichen Plattformen die Löschung aller ehrenrührigen, verleumderischen und sexistischen Äußerungen einzufordern.
  3. mit der Direktion 2 bzw. den betreffenden Abschnitten Gespräche mit dem Ziel der Sensibilisierung hinsichtlich der drastisch gestiegenen Gefährdung von Mitarbeiter/innen durch die pflichtgemäße Wahrnehmung ihrer dienstlichen Obliegenheiten zu führen.

 

Begründung:

 

In zunehmendem Maß sehen sich Mitarbeiter/innen als Reaktion auf die dienstliche Aufgabenerfüllung verbalen, aber auch tätlichen aggressiven Reaktion sowie der öffentlichen Verbreitung von Verleumdungen ausgesetzt, die das Maß einer unsachgemäßen aber verständlichen Erregung überschreiten.

 

Die aktuelle Diskussion über vermeintliche Amtswillkür begünstigt dabei eine Grundhaltung, die von einigen Menschen zur Rechtfertigung strafbewehrter Handlungen genutzt wird. Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, auch unsachliche Vorwürfe unterliegen diesem Recht. Doch der lockere Umgangston in den „neuen Medien“ führte zu weltweit verbreiteten „Meinungen“, die in die Persönlichkeitsrechte anderer eingreifen. Auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Jedes Mobbing- oder Stalking-Opfer weiß, dass die Hürden rechtsstaatlicher Verfolgung sehr hoch sind. Die vorhandenen rechtsstaatlichen Mittel müssen jedoch genutzt werden. Die Gleichheit vor dem Gesetz und der Schutz jeder/s einzelnen Bürger/in bilden den Kern unserer gesellschaftlichen Ordnung.

 

Als Arbeitgeber ist hier das Bezirksamt in der Pflicht. Ein diesbezügliches Tätigwerden bedeutet keineswegs den Rückfall in obrigkeitsstaatliche oder feudale Gesellschaftsnormen. Mit diesem Beschluss bekräftigt und bestärkt die Bezirksverordnetenversammlung Spandau ausdrücklich das Bezirksamt, Rechtsverstöße konsequent zu ahnden.

 

Planungsrechtliche Absicherung der Jugendbildungs- und Begegnungsstätte

Das Bezirksamt wird – unter der Voraussetzung, dass der Liegenschaftsfond dem Vorschlag des Bezirksamtes bezüglich einer Teilung des Grundstückes folgen wird – beauftragt, in Umsetzung des BVV-Beschlusses „Intensivere Bebauung für das Grundstück Kladower Damm 333 ausschließen!“ – Drucksache-Nr. 0292/XIX

 

  1. umgehend die geeigneten planungsrechtlichen Schritte einzuleiten, um den Teilbereich des derzeit bebauten Geländes in Abstimmung mit den neuen Eigentümer/innen als Gemeindebedarfsfläche auszuweisen.
  2. mit den Eigentümer/innen Gespräche mit dem Ziel eines Grundbucheintrages bezüglich eines Vorkaufsrechtes des Bezirkes bei Aufgabe und einem Einwilligungsvorbehalt des Bezirkes bei einer Veräußerung des Grundstückes zu führen.

 

Begründung:

 

Der Vorlage zur Kenntnisnahme zum Beschluss der BVV „Wiedereröffnung und Betrieb der Jugendbildungs- und Begegnungsstätte Ella Kay durch die Katja Ebstein Stiftung“ -Drucksache 0244/XIX ist zu entnehmen, dass das Bezirksamt vor Beschlussfassung der BVV eine Teilung des Grundstückes vorgeschlagen und eine mögliche Bebauung des derzeit bewaldeten Geländes nicht grundsätzlich ausgeschlossen hat. Das Grundstück wurde bisher zwar in Gänze zu Gemeindebedarfszwecken genutzt, planungsrechtlich war eine entsprechende Ausweisung bisher jedoch nicht erforderlich.

 

Zu 1.: Um mögliche Forderungen an den Bezirk zu vermeiden, die sich bei einer konsequenten Umsetzung des BVV-Beschlusses „Intensivere Bebauung für das Grundstück Kladower Damm 333 ausschließen!“ – Drucksache-Nr. 0292/XIX aus diesem Sachverhalt ergeben, soll durch die einvernehmliche Ausweisung der derzeit bebauten Teilfläche als Gemeindebedarf die dauerhafte Nutzung als Begegnungsstätte auch bei einer eventuellen Bebauung der anderen Teilfläche sichergestellt werden. Um Nachbarschaftsstreitigkeiten zu vermeiden bzw. die Rechtsposition für die Beibehaltung der öffentlichen Nutzung zu verbessern, müssen Anlieger/innen und Bauinteressenten/ innen frühzeitig über eine benachbarte öffentliche Einrichtung informiert werden.

 

Zu 2.: Angesichts der weiteren absehbaren Verdichtung von Gatow/Kladow soll die erforderliche Gemeindebedarfsfläche für die wachsende Kleinstadt dauerhaft gesichert werden. Für den Fall, dass in der Zukunft ein weiterer Eigentümerwechsel erfolgt, soll die Berücksichtigung der dann aktuellen Bedarfe des Bezirkes sichergestellt werden.

Gemeinsame Anträge

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von GAL, SPD und Piraten

Tolerantes Spandau

Das Bezirksamt wird beauftragt, mit Unterstützung der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) in Anlehnung an den Landesaktionsplan einen bezirklichen Aktionsplan gegen Rassismus und ethnische Diskriminierung zu entwickeln und umzusetzen.

Begründung: Der Landesaktionsplan gegen Rassismus und ethnische Diskriminierung richtet sich vor allem auf die Weiterentwicklung der Senatsverwaltungen. Fast alle Senatsverwaltungen haben sich daran beteiligt.

 

In einem zweiten Schritt haben nun die Bezirke die Möglichkeit, mit Unterstützung der LADS einen bezirklichen Aktionsplan zu entwickeln und umzusetzen. Dieser richtet schwerpunktmäßig auf die Weiterentwicklung der Verwaltung, kann aber auch die Arbeit gesellschaftlicher Gruppen außerhalb der Verwaltung einbeziehen.

 

In Spandau ist dies die Gelegenheit für eine umfassende Bestandsaufnahme unter Beteiligung des Integrations- und Migrationsbeirats sowie weiterer gesellschaftlich gegen Diskriminierung und Rassismus engagierter Gruppen. Wegen der sehr begrenzten Möglichkeiten für Außeneinstellungen sind auch in der Spandauer Bezirksverwaltung Migrantinnen und Migranten sehr unterrepräsentiert. Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen werden in den kommenden Jahren Außeneinstellungen vermutlich vermehrt und leichter möglich sein. Ausgehend von der Bestandsaufnahme sollte der bezirkliche Aktionsplan Maßnahmen für eine kulturelle Öffnung der Verwaltung sowie eine stärkere Vernetzung mit den engagierten gesellschaftlichen Gruppen vorsehen.

 

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von GAL, SPD

Rieselfelder Karolinenhöhe der Allgemeinheit erhalten

Das Bezirksamt wird beauftragt,

 

  1. sich bei den zuständigen Stellen mit Nachdruck dafür einzusetzen,

 

  1. a) dass die Verordnung zum Schutz der Landschaft der Rieselfelder Karolinenhöhe im Bezirk Spandau von Berlin, Ortsteile Spandau und Gatow vom 08.1987 in der zuletzt gültigen Fassung vom15.12.1995 nicht verändert wird, die Rieselfelder wie bisher auch weiterhin der Naherholung, der landwirtschaftlichen Nutzung und der Biodiversität vorbehalten bleiben und die charakteristische landschaftliche Struktur der Rieselfelder erhalten bleibt.
  2. b) dass die Verkaufsabsichten der Berliner Wasserbetriebe bezüglich der Rieselfelder Karolinenhöhe oder Teile der Flächen sowie des Betriebshofes unterbunden werden.
  3. c) die Berliner Wasserbetriebe entsprechend dem Verursacherprinzip und der von den Berliner Wasserbetrieben erklärten Prinzipien des nachhaltigen Handelns sich dauerhaft der finanziellen Verantwortung für alle erforderlichen Maßnahmen stellt, die im Zusammenhang mit der vorhandenen Schadstoffbelastung stehen.
  4. d) dass seitens der Berliner Wasserbetriebe die öffentliche Zusage der Beteiligung der Betroffenen (z. B. Landschaftspflegeverband Spandau, AK Gatow) bei der Erstellung des Nachnutzungskonzeptes für die Rieselfelder Karolinenhöhe eingehalten wird.
  5. e) dass seitens der Berliner Wasserbetriebe das für den Februar 2012 avisierte Nachnutzungskonzept für die Rieselfelder Karolinenhöhe nach Fertigstellung, den zuständigen Stellen/Gremien zur Abstimmung vorgelegt wird.
  6. f) jegliche mit dem Landschaftsschutz, der stadtklimatischen Bedeutung und dem Artenschutzes (Biodiversität) unvereinbare Nutzung ausgeschlossen wird.

 

  1. für den Fall, dass seitens der Senatsverwaltung beabsichtigt ist, die Rieselfelder Karolinenhöhe von der derzeitigen planungsrechtlichen Festsetzung im FNP als Ver- und Entsorgungsanlagen/Zweckbestimmung Abfall/Abwasser zu entbinden oder die derzeitigen planungsrechtlichen Grundlagen zum Schutz der Rieselfelder nicht ausreichend sind, frühzeitig Vorsorge für die planungsrechtliche Festsetzung als Freifläche: Grünfläche/Feld, Flur und Wiese – in ausgewiesenen Teilbereichen mit landwirtschaftlicher Nutzung sowie den Nutzungsbeschränkungen zum Schutz der Umwelt: Vorranggebiet für Luftreinhaltung – Schadstoffbelastete Böden – FFH-/Landschaftsschutz-/Naturschutzgebiet zu treffen.

 

Begründung:

 

Zu 1 a, c, d: Der beabsichtigte Verkauf von Flächen der Rieselfelder Karolinenhöhe an Dritte steht im eklatanten Widerspruch zu der herausragenden Bedeutung, die den Rieselfeldern Karolinenhöhe in den vergangenen Jahrzehnten attestiert wurde. Ob unter den Gesichtspunkten des Klimaschutzes, der Biodiversität oder der übergeordneten Erholungsfunktion – auch bei unterstellter bester Absicht des Käufers ist eine Veräußerung auch nur von Teilbereichen der Fläche langfristig nicht mit dem Vorrang des Gemeinwohls auch kommender Generationen vereinbar. Ebenso ist eine unverträgliche Nutzungsintensivierung auszuschließen. Dass hier vor der Abstimmung über das vorzulegende Nachnutzungskonzept Fakten geschaffen werden sollen, ist inakzeptabel.

 

Nach über 100 Jahre andauernder Verrieselung auf den Flächen erfordern die vorhandenen vielfältigen Schadstoffe – z.B. Blei, Cadmium, Nickel – je nach Schutzzweck unterschiedliche Maßnahmen, die sich gegenseitig ausschließen. Ein abschließendes Sanierungskonzept kann es daher nicht geben, auch zukünftig sind die jeweils erforderlichen Maßnahmen entsprechend der aktuell vorrangigen Problemanalyse einzuleiten.

 

Zu 1 b: Es gilt das Verursacherprinzip. Erst recht für ein Unternehmen, dass sich nachhaltiges und verantwortliches Handeln laut Außendarstellung zur Maxime gemacht hat. Dennoch erklärten Vertreter/-innen der Berliner Wasserbetriebe im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung im Februar 2011, dass den Berliner Wasserkunden nicht zuzumuten sei, für Maßnahmen auf den Gatower Rieselfeldern zur Kasse gebeten zu werden. Dies bedeutet, das hier das Gemeinlastprinzip anzuwenden sei: Die Rechnung soll zukünftig ausschließlich aus dem Steueraufkommen beglichen werden. Alle Berliner/-innen sind Steuerzahler/-innen und alle Berliner/-innen sind Kunden/-innen der Wasserbetriebe – sie werden auf jeden Fall zur Kasse gebeten. Inakzeptabel ist aber, dass dies zugunsten der Rendite des Unternehmens erfolgen soll.

 

Zu 2: Für den Fall, dass die Aufgabe der Funktion Ver- und Entsorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Abfall/Abwasser planungsrechtlich im FNP nachvollzogen werden soll oder die derzeitigen Grundlagen – Zweckbestimmung gemäß FNP, Nichtbaugebiet gemäß Baunutzungsplan sowie die geltende Landschaftsschutzgebietsverordnung – angesichts der öffentlichen Erklärungen keinen rechtlich wirksamen Schutz gegen eine unverträgliche Nutzungsintensivierung darstellen, sind frühzeitig die erforderlichen Absprachen und Vorbereitungen für eine planungsrechtliche Ausweisung und Schutz des Ist-Zustandes zu ergreifen. Die Entwidmung als Ver-/Entsorgungsanlage darf jedoch nicht mit einer Entlassung der Eigentümerin/Verursacherin aus der Haftung einhergehen.

 

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von GAL, CDU und SPD

Gatower Wiesenlandschaft offen halten

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, auf dem Gelände des geplanten Landschaftsparks Gatow umgehend geeignete Maßnahmen einzuleiten, um die offenen Wiesenflächen und damit den Lebensraum zahlreicher gefährdeter Tiere und Pflanzen zu erhalten und das Gelände vor dem Zuwachsen zu schützen.

 

Begründung:

 

Das Gelände des geplanten Landschaftsparks Gatow ist Lebensraum zahlreicher gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, die auf eine offene Wiesenlandschaft angewiesen sind. Ohne Pflegemaßnahmen wächst das Gelände zu, was in absehbarer Zeit zu einem Abwandern der Tier- und Pflanzenarten führen würde. Der Eigentümer des Geländes soll daher aufgefordert werden, geeignete Maßnahmen zum Offenhalten der Fläche einzuleiten. Neben der nicht unbedingt empfehlenswerten Mahd kommt hier insbesondere die Beweidung in Frage, die mit den Anforderungen an den Artenschutz sehr gut vereinbar ist. Erfahrene Landwirte stehen in Gatow und Kladow als potenzielle Partner zur Verfügung.

1. Antrag der Fraktion der GAL

Neue Ausführungsvorschriften über Honorare der Musikschulen überarbeiten Schulkooperation sichern / Tarifvertragsverhandlungen für arbeitnehmerähnlich Beschäftigte aufnehmen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich an die zuständigen Senatsverwaltungen zu wenden und arbeits- und sozialversicherungsrechtlich und unter arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten nicht zu beanstandende Beschäftigungsverhältnisse an den Berliner Musikschulen einzufordern und sich insbesondere für folgende Punkte einzusetzen:

 

  1. Aussetzung der neuen Ausführungsvorschriften für Musikschullehrer/innen.
  2. Aufnahme von Tarifverhandlungen für arbeitnehmerähnlich Beschäftigte analog dem Tarifvertrag für arbeitnehmerähnlich Beschäftigte gem. § 12a TVG der so genannten festen freien Mitarbeiter/-innen bei Sendeanstalten.
  3. Zuweisung von Stellen zur Festanstellung aller Musikschullehrer/innen, zumindest ab sofort jedoch für Lehrkräfte, die in der Schulkooperation gemäß dem Schulgesetz eingesetzt werden.

 

Begründung:

 

Aufgrund der Beanstandung der Deutschen Rentenversicherung hatte der Senat den Auftrag, sozialversicherungsrechtlich einwandfreie Beschäftigungsverhältnisse herzustellen. Die ersten Entwürfe für eine Änderung der Ausführungsvorschriften und der darin vorgesehenen Verschlechterung der Arbeitsbedingungen durch Festschreibung der organisatorisch kaum umsetzbaren Selbständigkeit der Musikschullehrer/innen lösten eine Protestwelle aus. In vielen Bezirken fassten die Bezirksverordnetenversammlungen Beschlüsse, in denen eine tragfähige Lösung gefordert wurde. Dennoch wurden in der Sommerpause neue Ausführungsvorschriften erlassen, mit denen die Musikschullehrer/innen deutlich schlechter gestellt werden (z.B. Honorareinbußen von ca. 3%), die in der Umsetzung trotz fehlender Leitungs-/ Verwaltungsstellen mit einem erheblichen Arbeitsmehraufwand verbunden sind und mit denen die im Schulgesetz verankerte Schulkooperation kaum vereinbar und durchführbar ist.

 

Ob diese Ausführungsvorschriften den ursächlichen Beanstandungen der Deutschen Rentenversicherung genüge tun, ist dabei mehr als fraglich.

 

Dieser Antrag berücksichtigt die aktuelle Entwicklung und ergänzt somit die bereits gefassten Beschlüsse der BVV-Spandau.

 

2. Antrag der Fraktion der GAL

Erinnerung an Auswandererbahnhof und Internierungslager Ruhleben wachhalten

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, durch geeignete Maßnahmen für die Einrichtung einer dauerhaften Ausstellung in Spandau Sorge zu tragen, so dass die Erinnerung an den ehemaligen Auswandererbahnhof (1891 – 1914) und das frühere Internierungslager Ruhleben (1914 – 1918) wachgehalten bzw. in das kollektive Gedächtnis zurückgerufen wird und hierzu bei geeigneten externen Partnern wie z. B. der Deutschen Bahn AG und Stiftungen um Unterstützung zu werben.

 

Begründung:

 

Mit dem Abriss der letzten verbliebenen Baracke ist jeder sichtbare Hinweis auf den früheren Auswandererbahnhof und das frühere Internierungslager für britische Staatsbürger verschwunden. Wie kaum eine andere Stätte in Berlin erinnerte der Bau sowohl an die Geschichte der osteuropäischen Auswanderung in die USA als auch an die Zeit des ersten Weltkrieges. Der Bezirk muss dafür sorgen, dass diese Geschichte nicht wieder in Vergessenheit gerät. Die angekündigte, zu begrüßende Gedenktafel am Grundstück Freiheit 42 reicht dafür nicht aus.

 

Denkbar ist die Einrichtung einer dauerhaften, von einem Träger erarbeiteten Ausstellung an einem zentraleren Ort in Spandau, der mit der Baracke in einem gewissen Zusammenhang steht, z. B. Räumlichkeiten der Deutschen Bahn AG am S-Bahnhof Stresow.

 

Die Stadtarchive Spandaus und Charlottenburgs sind mögliche erste Anlaufstellen, um Dokumente für eine Ausstellung über den Auswandererbahnhof zusammenzustellen. Zeitungsund Zeitschriftenartikel über den Bahnhof und seine Gäste sind aus dem frühen 20. Jahrhundert erhalten. Darüber hinaus gibt es die Ausstellung aus einem Jugendprojekt, die am Tag des offenen Denkmals 2010 auf dem Gelände des Bahnhofes gezeigt wurde.

 

Das Internierungslager Ruhleben wurde 1914 auf dem Gelände der früheren Trabrennbahn Ruhleben und des stillgelegten Auswandererbahnhofes eingerichtet. Mehrere tausend britische Staatsbürger aus ganz Deutschland wurden hier während des ersten Weltkrieges interniert. Für eine Ausstellung stehen ausreichende deutsche und britische Quellen zur Verfügung, da über das Lager zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten veröffentlicht worden sind.

 

3. Antrag der Fraktion der GAL

Flughafen Tegel: Nachtflugverbot von 22 – 6 Uhr ab Winterflugplan 2012/13 wieder einführen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen

 

  1. für eine Wiedereinführung des Nachtflugverbots am Flughafen Tegel zwischen 22 und 6 Uhr sowie
  2. für die Reduzierung und damit Anpassung der Flugbewegungen an die Kapazitäten des Flugplatzes Tegel ab dem Winterflugplan 2012/13 bis zur Eröffnung des neuen Großflughafens BER einzusetzen.

 

Begründung:

 

Mehr als 1,7 Millionen Passagiere wurden laut Flughafenstatistik im Juli 2012/13 in Tegel abgefertigt – 8,5 % mehr als im Vorjahres-Juli. Die Zahl der Flugbewegungen stieg um über 6,5 %! Statistisch ist erwiesen, dass die Betroffenen im Einzugsbereich Tegel die Hauptlast der verzögerten BER-Eröffnung tragen müssen. Zu Stoßzeiten wird mittlerweile nahezu im Minutentakt gestartet und gelandet.

 

Selbst die verkürzte Nachtflugverbotszeit wird nicht eingehalten. Regelmäßig werden Flugbewegungen nach 23.15 Uhr dokumentiert, auch an Tagen ohne extreme Wetterlagen wie etwa Gewittern.

 

Der innerstädtische Flughafen Tegel muss derzeit einen Flugplan abwickeln, der sich an den Kapazitäten von BER orientiert hat. Diese Ausnahmesituation im Zusammenhang mit der geplatzten BER-Eröffnung darf nicht zum Normalzustand werden. Die zuständigen Stellen haben und hatten genügend Zeit, die kommenden Flugpläne den tatsächlichen Kapazitäten Tegels anzupassen. Dazu gehört, die früher geltende Nachtflugverbotszeit von 22 – 6 Uhr ab Beginn des Winterflugplanes wieder einzuführen. Die dauerhafte Beeinträchtigung des nächtlichen Schlafes durch Fluglärm ist gesundheitsgefährdend.

 

4. Antrag der Fraktion der GAL

Neugestaltung der Radwege an Rathaus und Ellipse

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Radwegeführung am Spandauer Rathaus und an der Ellipse wie folgt zu ändern:

 

  1. Der Fahrradweg in Richtung Norden wird über die Feuerwehrzufahrt, dann hinter den Bushaltestellen entlang geführt. Die ehemaligen Rolltreppenrampen am U-Bahnhof Rathaus Spandau werden durch eine Brücke überquert, um den Fahrradweg dahinter wieder auf seine aktuelle Achse zu führen.
  2. Der in Richtung Süden führende Radweg knickt am Amtsgericht nach rechts ab und führt hinter dem Basketball-Spielfeld sowie in Höhe der Ellipse an der durch Kastanien markierten ehemaligen Stadtmauer entlang. An der Seegefelder Straße mündet der Radweg in die Klosterstraße.
  3. Bei der Neugestaltung sind Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer durch geeignete Warnhinweise darauf aufmerksam zu machen, dass Fußgängerinnen und Fußgänger den Radweg kreuzen.

 

Begründung:

 

Seit Jahrzehnten herrscht an den Bushaltestellen am Rathaus Spandau und der Ellipse das programmierte Chaos: Mitten durch den Bereich der stark frequentierten Bushaltestellen führt ein ohnehin zu schmaler und stark benutzter Fahrradweg. Ein- und aussteigende sowie wartende Fahrgäste kommen immer wieder mit Radfahrerinnen und Radfahrern in Konflikt, die sich oft den Weg frei klingeln. Der Ärger ist dann auf beiden Seiten groß.

 

Die vorgeschlagene neue Radwegeführung hat das Potenzial, diese Konflikte zu verringern. Am Rathaus bleibt ausreichend Platz für Wochenmarktstände erhalten.

 

Zwar will die Verkehrslenkung Berlin je eine Busspur für den Fahrradverkehr freigeben, aber das ist nicht ungefährlich, weil diese Fahrbahnen mit 13 im dichten Takt fahrenden Buslinien belegt sind.

 

5. Antrag der Fraktion der GAL:

Gefahrenstelle auf dem Spandauer Marktplatz und vor der Ellipse beseitigen, Stufen kennzeichnen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Stufenabschlüsse auf dem Spandauer Marktplatz in der Altstadt und vor der Ellipse farblich entsprechend den einschlägigen Vorgaben zu kennzeichnen.

 

Begründung:

 

Bei Sonneneinwirkung sind die Stufen aufgrund des einheitlichen Farbtones des Belages schwer zu erkennen, so dass es zu vermeidbaren Stürzen kam. Die Unfallverhütung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht hat Vorrang vor eventuellen Einsprüchen Dritter auf Grund einer möglichen Beeinträchtigung des künstlerischen Gesamteindruckes und ist daher umgehend vorzunehmen.

 

Die Kosten für die beiderseitige Kennzeichnung der Stufenbegrenzung sind aus dem dafür vorgesehenen Haushaltstitel zu begleichen.

 

6. Antrag der Fraktion der GAL

Verkehrssicherung Gehwege

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen,

 

  1. in welcher Höhe zusätzliche regelmäßige jährliche Kosten bei einer umgehenden Kennzeichnung und Beseitigung von Gehwegschäden anzusetzen sind. (Schätzung)
  2. welche Vorgaben es gibt, um auf das Vorhandensein von Gehwegschäden (Stolperkanten des Gehwegbelages) hinzuweisen.
  3. in welcher Form sehbehinderte bzw. blinde Menschen auf das Vorhandensein von Gehwegschäden und der Art der Schäden hingewiesen werden können.
  4. durch welche Maßnahmen die Beteiligung der Spandauerinnen und Spandauer an dem Schlaglochmelder für Gehwege gesteigert werden kann.

 

Begründung:

 

Gehwegschäden dürfte es zwar nicht geben. Es ist jedoch eine Tatsache, dass der Zustand der Gehwege sich zusehend verschlechtert. Die Rechtslage hat sich nicht verändert, auch in der Vergangenheit musste der Bezirk Schadenersatzansprüche leisten, wenn er der Verkehrssicherungspflicht nicht nachkam. Durch das aktuelle Urteil ist die Haftung der Bezirke bei Unfällen/Stürzen auf Grund von Straßen-/Gehwegschäden in das öffentliche Bewusstsein gerückt. Mit einem Anstieg der Geltendmachung des Schadenersatzanspruches ist daher zu rechnen.

 

Akute Gefahrenstellen sind unabhängig von einer Ausschilderung umgehend kenntlich zu machen und zu beseitigen. Für die Beseitigung aller Stolperkanten durch verschobene Gehwegplatten stehen dem Bezirk keine ausreichenden Mittel zur Verfügung. Analog dem Verkehrszeichen „Straßenschäden“, das u.a. der Abwendung der Haftung dient, sind im Spandauer Stadtbild entsprechende Ausschilderungen auch für Gehwege in größerem Umfang aufzustellen.

 

Dies ist keine Lösung des Problems und daher für alle Beteiligten unbefriedigend. Die Alternative, dass die für die Beseitigung von Gehwegschäden zur Verfügung stehenden Mittel aufgrund von Zahlungsverpflichtungen weiter reduziert werden, würde das Problem verschärfen.

Anfragen August 2012

1. Anfrage der Fraktion der GAL

Wasserqualität an Badestellen der Havel

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt über den Verursacher des Fäkalienteppichs vor, der in der ersten Augustwoche zu einer Badewarnung an der Havel aufgrund erhöhter Konzentrationen von Koli-Bakterien geführt hat?
  2. Wann hatte welche Dienststelle erstmalig Kenntnis vom „schwimmenden“ Fäkalien-teppich auf der Havel?
  3. Welche Dienststellen / Behörden waren zuständig, während der Fäkalienteppich in Richtung Stadtgrenze trieb?
  4. Wurden umgehend Maßnahmen ergriffen, um feste Bestandteile des Fäkalienteppichs abzufischen, chemische Substanzen festzustellen und diese falls möglich zu binden?
  5. Wenn Frage 4) verneint wird: Welche Erklärung gibt es für die Unterlassung?
  6. Ist dem Bezirksamt bekannt, warum das Landesamt für Gesundheit und Soziales vor dem Baden an Spandaus Kleiner Badewiese weiterhin warnt, obwohl laut Internetangaben die letzte Wasserprobe bereits am 21. Juni 2012 entnommen wurde?
  7. Ist dem Bezirksamt bekannt, wie die aktuelle Wasserqualität ist und warum nach dem 21. Juni 2012 an der Kleinen Badewiese im Gegensatz zu allen anderen Badestellen Berlins keine weiteren Wasserproben entnommen wurden?

 

2. Anfrage der Fraktion der GAL

Anmeldung der im Rahmen der Hilfe zur Pflege im häuslichen Umfeld Tätigen bei der Minijob-Zentrale

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob, seit wann und in welchen Bezirken bei der Gewährung von Hilfe zur Pflege: Nachbarschaftshilfe bereits Vorgaben für die zu begrüßende Anmeldung der im häuslichen Umfeld Tätigen bei der Minijob-Zentrale bestehen?
  2. Wird die lt. Antwort auf die Frage 4 der kleinen Anfrage Nr. XIX-047 angekündigte Arbeitsanweisung ausschließlich für und innerhalb der Spandauer Bezirksverwaltung erstellt oder gibt es diesbezügliche Vereinbarungen mit anderen Bezirken und /oder der Senatsverwaltung?
  3. Welche Vorgaben beabsichtigt das Bezirksamt bezüglich des Urlaubsanspruches, der Überstundenzuschläge und der Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) in die Arbeitsanweisung aufzunehmen?
  4. Ist die Antwort auf die Frage 3 der kleinen Anfrage Nr. XIX-047 dahingehend zu verstehen, dass die Umstellung aller entsprechenden Vertragsverhältnisse gemäß der adäquaten Wahlmöglichkeit der Minijob-Zentrale ab Vorlage der Arbeitsanweisung bis zum 30. September 2013 abgeschlossen sein wird?
  5. Ist die Antwort zur Frage 6 der kleinen Anfrage Nr. XIX-047 dahingehend zu verstehen, dass der Mindeststundensatz mit Euro 7,50 angesetzt wird und im Einzelfall entsprechend der abgeforderten Leistung höher vereinbart werden kann?
  6. Ist die Antwort zu Frage 8 der kleinen Anfrage Nr. XIX-047 dahingehend zu verstehen, dass es KEINE diesbezügliche Basiskorrektur geben wird, da die Kosten des Minijobs (Arbeitgeberanteil, Urlaubs- und Krankenvertretung, Überstundenzuschläge und Sonderzahlungen) bei der 2010 berechneten Fallkostenpauschale nicht berücksichtigt wurden?
  7. Wird das Bezirksamt sich für eine entsprechende Erhöhung der Fallkostenpauschale für die Beachtung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen, der zufolge die Hilfe zur Pflege: Nachbarschaftshilfe eindeutig der geringfügigen Beschäftigung zuzuordnen ist, einsetzen?
  8. Wie ist die Aussage „Bei einem Ausgabevolumen von 17,4 Mio. Euro im Jahr 2011 fallen die zusätzlichen Kosten für die Anmeldung bei der Minijobzentrale nicht ins Gewicht.“ zu verstehen?
  9. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass die zusätzlichen Kosten nicht zu Lasten anderer Leistungsberechtigter im Rahmen des T-Teils erbracht werden?

 

3. Anfrage der Fraktion der GAL

Brandschutzmängel an Spandauer Schulen

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt seit Bekanntwerden der in der Antwort auf die kleine Anfrage (Drs. 17/10 639) des Abgeordneten Özcan Mutlu (Bündnis 90/Die Grünen) genannten kleinen und mittleren Brandschutzmängel an den meisten Spandauer Schulen eingeleitet, um diese zu beheben?
  2. Wie oft und wann hat sich das Bezirksamt an die zuständigen Stellen gewendet, um auf den mangelnden Brandschutz hinzuweisen?
  3. Wie oft und wann wurde vom Bezirksamt finanzieller Mehrbedarf zur Behebung der Brandschutzmängel angemeldet?
  4. Wurden die Brandschutzmängel an der Ernst-Ludwig-Heim-Grundschule und am Kant- Gymnasium wie in der Antwort angegeben vollständig bis zum Beginn des neuen Schuljahres 2012/13 abgearbeitet?
  5. Aus welchen Gründen hat das Bezirksamt bei der Beantwortung der Drs. 17/10639 keine konkreten Mängel genannt?
  6. Sind die kleinen und mittleren Brandschutzmängel an den meisten Spandauer Schulen jeweils seit der letzten Brandsicherheitsschau bekannt oder sind diese später aufgetreten (bitte detailliert für jede Schule)?
  7. Um welche konkreten Mängel handelt es sich jeweils (bitte detailliert für jede Schule)?

 

Wir bitten um schriftliche Beantwortung der Fragen 6 und 7.

 

4. Anfrage der Fraktion der GAL

Wann verwendet das Bezirksamt den Begriff „Elternzeit“?

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Teilt das Bezirksamt unsere Einschätzung, dass die Verwendung des Begriffs „Erziehungsurlaub“ in Dokumenten des Bezirksamtes Irritationen auslösen kann, da dieser Begriff die Zeit der Kindererziehung mit Erholungszeit in Verbindung bringt und daher vor einem Jahrzehnt zurecht durch den Begriff „Elternzeit“ abgelöst wurde?
  2. Warum wurde der Begriff „Erziehungsurlaub“ auf dem Formular „Nachweis zur Festlegung der Betreuungszeit“ nicht parallel zur Änderung der Abteilungsbezeichnung in „Jugend, Bildung, Kultur und Sport“ eingefügt?
  3. Wird der Begriff „Erziehungsurlaub“ auch in anderen Dokumenten des Bezirksamtes verwendet und bis wann ist e
Allgemein