Anfragen und Anträge in der 14. öffentlichen Sitzung der BVV am 26. September 2012

1. Antrag der Fraktion der GAL

Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen mit Hinweis auf die Fußverkehrsstrategie des Landes Berlin für flächendeckende Ampelschaltungen mit kürzeren Rot- und längeren Grünphasen für Fußgängerinnen und Fußgänger einzusetzen.

 

Begründung:

Die Fußverkehrsstrategie des Landes Berlin hat das Ziel, Fußgängerinnen und Fußgänger zu fördern und bestehende Nachteile im Straßenverkehr abzubauen. Ein Jahr nach Einführung der Fußverkehrsstrategie hat sich jedoch bei den Ampelschaltungen nicht viel verändert. Nach wie vor lassen sich viele Straßen in Spandau nicht während einer Grünphase überqueren. Die Folge ist, dass auf den oft zu engen Mittelinseln gewartet werden muss. Es ist an der Zeit, die Fußverkehrsstrategie auch in den Außenbezirken mit Leben zu füllen. Die sicherlich sinnvollen Modellprojekte im Innenstadtbereich reichen allein nicht aus.

 

2. Antrag der Fraktion der GAL

Wohnbaupotentiale in Spandau – Förderung von Erbbaurecht und Genossenschaften

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen bei einer beabsichtigten Wohnbebauung öffentlicher Liegenschaften für eine Vergabe im Rahmen des Erbbaurechtes – Gründung von Siedlergemeinschaften oder Genossenschaften – einzusetzen.

 

Begründung:

Nach amerikanischem Vorbild wurde um die Jahrhundertwende des 19./20. Jahrhunderts verschiedene wohnungspolitische Modelle der Unterstützung sozial bedürftige Bürger/innen diskutiert und eingeführt. In Berlin gab es verschiedene Modelle der städtebaulichen Förderung um die Wohnbedingungen zu verbessern. 1920 wurde die rechtliche Grundlage für die Vergabe von Erbbaurechtsgrundstücken der öffentlichen Hand – der Bürger/innen! – geschaffen (Reichsheimstättengesetz). Mit dieser wohnungs- und sozialpolitischen Maßnahme die Bildung von Solidargemeinschaften, die sich gegenseitig unterstützen und somit in der Gemeinschaft Potentiale der Selbsthilfe ausschöpfen konnten, gefördert. Die Anbauflächen (Garten) dienten der Selbstversorgung. Die dauerhafte rechtliche Sicherung als Erbbaurechtsgrundstücke diente dazu, die einmal von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellten Grundstücke bei Verkauf der Siedler/innen ausschließlich dem berechtigten Personenkreis zugänglich zu machen.

 

Nach dem 2. Weltkrieg wurde weitere Siedlungen geschaffen. Mit zunehmendem Wohlstand wurde die Erforderlichkeit dieser wohnungs- und sozialpolitischen Maßnahme zunehmend in Frage gestellt. Andere Förderprogramme für den dauerhaften individuellen Erwerb von Wohneigentum wurden aufgelegt.

 

Angesichts der konjunkturellen Schwankungen und der sich weitenden soziale Schere zeigt sich jedoch, dass mit der Grundidee der dauerhaften Absicherung von Flächen mit geringen Mitteleinsatz ein wichtiges Instrument staatlicher Intervention für den begünstigten Personenkreis geschaffen wurde. Insgesamt nimmt die von der öffentlichen Hand für diese Zwecke zur Verfügung stehende Fläche nur einen geringen Prozentsatz des Wohnungsmarktes ein.

 

3. Antrag der Fraktion der GAL

Veröffentlichung der Erbbaurechtsgrundstücke und des Bewerbungsverfahrens

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, in geeigneter Form eine Übersicht der Erbbaurechtsgrundstücke auf öffentlichem Grund, das jeweilige Bewerbungsverfahren und die Kriterien für einen Erwerb unter Nennung der Rechtsgrundlagen, ggf. der Wartezeiten sowie eine aktuelle Liste der zum Verkauf anstehenden Erbbaurechtsgrundtücke transparent und öffentlich zugänglich darzustellen.

 

Begründung:

Erbbaurechtsgrundstücke der öffentlichen Hand (der Bürger/innen!) wurden seit den 20er Jahren des vergangenen Jahrhunderts als wohnungs- und sozialpolitische Maßnahme an einkommensschwache  Familien vergeben. Ein Kriterium war die Bildung von Solidargemeinschaften, die sich gegenseitig unterstützen und somit in der Gemeinschaft Potentiale der Selbsthilfe ausschöpfen konnten. Die Anbauflächen (Garten) dienten der Selbstversorgung. Die dauerhafte rechtliche Sicherung als Erbbaurechtsgrundstück diente dazu, die einmal von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellten Grundstücke bei Verkauf der Siedler/innen ausschließlich dem berechtigten Personenkreis zugänglich zu machen.

 

4. Antrag der Fraktion der GAL

Initiative Inklusion: Handlungsfeld 1 auch für Schülerinnen und Schüler der 11. und 12. Jahrgangsstufe

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das Förderprogramm “Handlungsfeld 1: Berufsorientierung” im Rahmen des Bundesarbeitsmarktprogrammes “Initiative Inklusion” auch Schülerinnen und Schülern der 11. und 12. Klassen angeboten wird.

 

Begründung:

Das in vier Handlungsfelder unterteilte, Ende 2011 ins Leben gerufene nationale Förderprogramm „Initiative Inklusion“ hat das Ziel, die Situation schwer behinderter Menschen grundlegend zu verbessern.

 

Das erste Handlungsfeld „Berufsorientierung“ wird in Berlin derzeit umgesetzt: „Unter Einbindung aller Akteure, die an der Entwicklung schwer behinderter Jugendlichen beteiligt sind, soll modellhaft die frühzeitige Berufsorientierung erprobt werden. Ziel ist es, den oft vorgezeichneten Weg von der Förderschule in den Arbeitsbereich der Werkstatt zu verlassen und statt dessen eine Erfolg versprechende Platzierung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt – möglichst in einer anerkannten Vollausbildung – zu erlangen“, so das Landesamt für Gesundheit und Soziales auf ihrer Internetseite zu den Zielen des Handlungsfeldes 1.

 

Leider richtet sich das Handlungsfeld 1 ausschließlich an Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klasse. Lehrerinnen und Lehrer, aber auch Betroffene weisen zu Recht darauf hin, dass zahlreiche Schülerinnen und Schüler mit Behinderung für die Berufsorientierung in diesen Klassen noch zu jung sind, um zielgerichtet gefördert zu werden. Es ist daher sinnvoll und zielführend, das Förderprogramm auch den älteren Schülerinnen und Schülern der 11. und 12. Jahrgangsstufe anzubieten.

 

5. Antrag der Fraktion der GAL

Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen mit Sonderpädagogischem Anteil durchführen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass arbeitsmarktpolitische Maßnahmen mit sozialpädagogischer Betreuung für den betreffenden Personenkreis frühzeitig von der Bundesagentur für Arbeit und verpflichtend im Rahmen der Angebote des Jobcenter Spandau

 

–        durchgeführt,

–        angemessen vergütet,

–        evaluiert und den tatsächlichen Erfordernissen angepasst werden.

 

Begründung:

Auf Grund sinkender Arbeitslosenzahlen wurden im Vertrauen auf den Markt die Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen reduziert. Dies hat auch Auswirkungen für den Personenkreis, der aufgrund der persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten einen erhöhten Unterstützungsbedarf für die langfristig anzustrebende Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt hat. Der erforderliche Anteil an sozialpädagogischer Betreuung wird unterschätzt und das durchlaufene Bildungssystem hinsichtlich der als Allgemeinwissen vorauszusetzenden Kenntnisse und Fähigkeiten trotz anders lautender Untersuchungen überschätzt.

 

Jede/r derzeit perspektivlose Teilnehmer/in einer entsprechenden Förderung hat bei einer er-folgreichen Integration positive Auswirkungen für den betroffenen Personenkreis, die durch staatlichen Maßnahmen nicht erzielt werden können. Eine frühzeitige Förderung, die über einen längeren Zeitraum mit aufeinander aufbauenden Maßnahmen zu planen ist, ist zwingend vorzusehen. Hierzu ist der Anteil sozialpädagogischer Förderung genau zu definieren und zu vergüten, die Maßnahmen müssen entsprechend ausgewertet und aufeinander abgestimmt werden.

 

Bei der Planung von Maßnahmen ist ein entsprechender Etat für den betroffenen Personenkreis zwingend vorzusehen.

 

6. Antrag der Fraktion der GAL

Denkmalschutz sicherstellen – Kulturgüter dauerhaft erhalten

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen und in eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass bei der Bewertung denkmalgeschützter Bauten der Denkmalschutz gestärkt und entsprechend der rechtlichen Grundlagen Genehmigungen baulicher Veränderungen oder der Beseitigung nach Verfall ausgeschlossen werden. Hierbei sind für die nachträgliche Herstellung eines barrierefreien Zuganges aufgrund des diesbezüglichen öffentlichen Interesses gesonderte Regelungen zu treffen.

 

Begründung:

Für Bauwerke, die unter Denkmalschutz gestellt wurden, galt nach der bisherigen Praxis ein hoher Schutz: Wenn ein Kriterium der zu überprüfenden Kriterien erfüllt war, dann war ein Abriss ausgeschlossen. Dadurch sollte der Verfall durch Unterlassen mit dem Ziel der Bewilligung einer Abrissgenehmigung verhindert werden. Das jüngste Gegenbeispiel war der Abriss der letzten verbliebenen Baracke des Auswandererbahnhofes.

 

Bereits im Verfahren der Unterschutzstellung sind hohe Anforderungen hinsichtlich des Nachweises als erhaltenswertes Bauwerk mit kulturgeschichtlicher Bedeutung zu erfüllen. Die somit getroffene Feststellung, dass das Bauwerk der Nachwelt im Stadtbild erhalten bleiben soll, darf nicht zur unverbindlichen Aufforderung degradiert und der Erhalt dem aktuellen (Des-)Interesse des/der Eigentümer/in unterworfen werden. Umbauten, die dem Denkmalschutz zuwider laufen sind auszuschließen. Im aktuell anhängigen Rechtsstreit bezüglich der Aufhebung des Denkmalschutzes des ehemaligen Bekleidungsamtes zugunsten der Einrichtung eines Discounters ist der Rechtsweg ggf. auszuschöpfen und die Unterstützung der Denkmalschutzbehörden anderer Bundesländer anzufordern.

 

Eine Ausnahme bildet hierbei die nachträgliche Herstellung der barrierefreien Zugänglichkeit: Entsprechend der Rechtslage sind hierfür Regelungen zu treffen, nach denen eine adäquate Zugänglichkeit hergestellt werden kann, das ursprüngliche Bauwerk aber weiterhin erkennbar bleibt.

 

7. Antrag der Fraktion der GAL

Denkmalschutz:
Beteiligung der zuständigen Fachabteilungen sicherstellen – mangelnde Kommunikation wie beim Abriss der letzten Baracke des Auswandererbahnhofes ausschließen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, zukünftig bei Anträgen/Planungen bezüglich denkmalgeschützter Bauten grundsätzlich die zuständige Fachabteilung zu beteiligen.

 

Begründung:

Einerseits war das Kunstamt gemäß den Beschlüssen der BVV hinsichtlich der Erinnerung an den Auswandererbahnhof und das Internierungslager unter Einbeziehung der letzten verbliebenen Baracke vor Ort tätig und hat diesbezüglich Kontakte mit Kooperationspartnern. Andererseits wurden seitens des Bezirksamtes offenbar keinerlei Auflagen hinsichtlich des Erhaltes der letzten verbliebenen Baracke getroffen. Weder vom Antrag noch von der Bewilligung des Abrisses wurde das Kunstamt informiert. Selbst ein behutsamer Abriss und die Wiedererrichtung an anderem Ort wurde so verhindert.

 

 

Anfragen August 2012

 

1. Anfrage der Fraktion der GAL

Platanenfällung an der Falkenseer Chaussee

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Warum musste an der Falkenseer Chaussee/Germersheimer Weg eine Platane gefällt werden?

 

  1. Seit wann war dem Bezirksamt bekannt, dass die Platane gefällt wird?

 

  1. Aus welchen Gründen wurde ein Walnussbaum an der Jagowstrasse 13 gefällt?

 

  1. In welcher Form wurden Anwohnerinnen und Anwohner über die Fällung informiert?

 

  1. Ist eine Wiederbepflanzung der Baumscheiben geplant oder hat sich der jeweilige Standort für einen Straßenbaum als ungeeignet erwiesen?

 

2. Anfrage der Fraktion der GAL

Werbung für die Kampagne „Energienachbarschaft“

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, wie viele Spandauer Haushalte sich im Rahmen der Europakampagne „Energienachbarschaften“ 2011/2012 zusammengeschlossen haben?

 

  1. Mit welchen über das Auslegen von Flyern hinausgehende Maßnahmen wirbt das Bezirksamt zur Teilnahme an der zweiten Runde der Energie-Nachbarschaften, die am 1. Dezember 2012 startet?

 

  1. Warum hat das Bezirksamt noch keine Presseinformation veröffentlicht, in der auf die Energie-Nachbarschaften und die zugrunde liegende Kampagnen hingewiesen wird?

 

  1. Planen die fünf Mitglieder des Spandauer Bezirksamtes, sich zu einer Energie-Nachbarschaft zusammenzuschließen?

 

3. Anfrage der Fraktion der GAL

Verarbeitung bezirklicher Biomasse aus Grünanlagen

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Ist es richtig, dass das Mahdgut der Wiesenflächen am Bullengraben in einer Biogasanlage in Brandenburg verarbeitet wird?

 

  1. Werden darüber hinaus die Gartenabfälle weiterer Spandauer Grünflächen in Brandenburger Biogasanlagen verarbeitet?

 

  1. Mit welcher bzw. welchen Brandenburger Biogasanlage/n hat der Bezirk Verträge mit welcher Laufzeit abgeschlossen?

 

  1. Zu welchen festen Liefermengen und –zeiten hat sich das Bezirksamt vertraglich verpflichtet?

 

  1. In welcher Höhe generiert der Bezirk 2011 und 2012 Einnahmen durch die Lieferung von Biomasse an Brandenburg?

 

  1. Plant der Bezirk künftig eine vertragliche Bindung mit der BSR, sobald die Biogasanlage an der Freiheit fertig gestellt ist?

 

 

4. Anfrage der Fraktion der GAL

Straßenhandel

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Welche Genehmigungen sind erforderlich, damit z. B. Künstler/innen ihre Werke im Straßenverkauf anbieten können?

 

  1. In welcher Form dürfen die Werke dargeboten werden?

 

 

5. Anfrage der Fraktion der GAL

Förderung der Spandauer Kunstszene

  1. Wie hoch ist der Etat, der 2012 und 2013 zur Förderung Spandauer Kunstprojekte zur Verfügung steht?

 

  1. Welche Fördertöpfe stehen Spandauer Künstlerinnen und Künstlern zur Verfügung, um ihre Projekte finanziell vom Bezirk fördern zu lassen?

 

  1. Wie hat die Beantragung von Fördergeldern zu erfolgen, z. B. über welche Antragsformulare, Projektbeschreibungen etc.?

 

  1. Welches Gremium entscheidet über Förderanträge?

 

  1. Auf welche Weise werden Antragstellerinnen und –steller über Antragsablehnungen und deren Begründungen unterrichtet?

 

  1. Gibt es eine Evaluation zur Verwendung der Gelder nach Abschluss von geförderten Kunstprojekten?

 

  1. Wie viele Förderanträge wurden 2011 und im ersten Halbjahr 2012 beim Kunstamt gestellt?

 

  1. Wie viele Anträge wurden bewilligt, wie viele wurden abgelehnt?

 

  1. Aus welchen Gründen wurden Förderanträge abgelehnt?

 

  1. Für wie viele Förderanträge wurden 2011 und im ersten Halbjahr 2012 Stellungnahmen des Kunstamtes/der Fachabteilung angefordert?

 

Allgemein