Anfragen und Anträge in der 17. öffentlichen Sitzung der BVV am 23. Januar 2013

Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von GAL und SPD

Gemeinschaftsschule B.-Traven weiterentwickeln

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen,

 

  1. in welchem Zeitraum der B.-Traven-Oberschule bei einer veränderten Rahmenkonzeption wie z. B. dem Ausbau der Siegerland-Grundschule auf dem schuleigenen Gelände die Aufnahme von Grundschulklassen mit überregionalem Einzugsgebiet möglich ist.

 

  1. wann bei einer veränderten Planung der überfällige Umzug des RSD Südekumzeile an den ehemaligen Standort der Stadtbücherei im Falkenhagener Feld erfolgen kann.

Begründung:

Die B.-Traven-Oberschule ist Spandaus erste und einzige Gemeinschaftsschule, bislang jedoch ohne eigenes Grundschulangebot auf dem Schulgelände. Zur Weiterentwicklung der Schule sowie zur Schaffung von Planungssicherheit ist es sinnvoll, die Rahmenkonzepte zu überprüfen, ggf. zu verändern und die Voraussetzungen für die Aufnahme von Grundschüler/innen an der B.-Traven zu schaffen.

 

Nach der derzeitigen Planung soll der KJGD nach dem gerade erst erfolgten Umzug in die ehemalige Stadtbücherei im Falkenhagener Feld nach Abschluss aller Umbauarbeiten auf das Gelände der B.-Traven-Oberschule; die derzeit auf dem Gelände der B.-Traven-Oberschule untergebrachte Filiale der Siegerland-Grundschule in die ehemalige Stadtbücherei. In diesem Zusammenhang soll dann auch irgendwann der überfällige Umzug des RSDSüdekumzeile an den Standort B.-Traven-Oberschule erfolgen.

 

Nach dem der erforderliche Umzug des KJGD die ursprünglichen Planungen hinfällig machte, ist eine Überprüfung der Grundlage dringend erforderlich: Der RSD würde somit seinen alten bekannten Standort wieder beziehen. Durch die räumliche Nähe zum KJGD wird die vernetzte ressortübergreifende Arbeit erleichtert (Synergieeffekte).

 

Anträge der GAL-Fraktion

Jobcenter: Rückkehr zum gesetzeskonformen Vorgehen bei attestierter Arbeitsunfähigkeit

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Jobcenter Spandau mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass von den Arbeitsvermittlern/innen und Leistungsstellen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Krankschreibungen) anerkannt werden und jegliche Forderung nach zusätzlichen kostenpflichtigen Bescheinigungen (ärztliches Attest der Wegeunfähigkeit, ärztliche Atteste zum Grund der Nichtwahrnehmung eines Gesprächstermins) unterbleibt.

In Fällen, in denen das Jobcenter eine Überprüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen der arbeitssuchenden Leistungsbezieher/innen für erforderlich hält, ist der nach dem Gesetz vorgesehene Weg einzuhalten und die entsprechende fachlich qualifizierte Stellungnahme einzuholen.

 

Begründung:

Wiederholt kam es seitens des Jobcenters zu Sanktionsandrohungen bzw. der Verhängung von Sanktionen gegenüber Leistungsberechtigen, weil sie Termine beim Jobcenter wegen einer Erkrankung absagten und eine Krankschreibung einreichten. Laut der Beantwortung einer entsprechenden Anfrage in der November-BVV 2012 wird neuerdings zusätzlich zur Krankschreibung eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung oder ein ärztliches Attest zum Grund des Fernbleibens verlangt. In der Beantwortung der Anfrage wurde dies mit einer freigiebigen Vergabe von Krankschreibungen durch Ärztinnen und Ärzte begründet.

Das Gesetz ist eindeutig: Das Jobcenter ist berechtigt, zur Sicherung des Behandlungserfolgs, insbesondere zur Einleitung von Maßnahmen der Leistungsträger für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder zur Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung(Medizinischer Dienst) einzuholen.

 

Unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten ist die Praxis des Jobcenters mehr als fragwürdig, da eine Befähigung von Mitarbeiter/innen des Jobcenters, ärztliche Befunde, Diagnosen und therapeutische Maßnahmen zu beurteilen, weder bekannt noch nachgewiesen ist.

Die geforderte Wegeunfähigkeitsbescheinigung ist Geldverschwendung: Eine Wegefähigkeit – vielleicht gar die ärztliche Anordnung sich regelmäßig außerhalb der Wohnung zu bewegen oder Gesellschaft zu suchen, ist nicht mit einer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit gleichzusetzen.

 

Vorhandene Bedarfe bei der Personalbemessung der Bezirke berücksichtigen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt,

  1. eine Auflistung der Sondertatbestände für gesonderte Stellen/ Beschäftigungspositionen (Vollzeitäquivalente) vorzulegen, die zusätzlich zu der festgelegten Personalbemessungsobergrenze (Zielzahl 2016) im Bezirk eingesetzt werden (können).
  2. sich ggf. bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass für alle Bereiche, in denen steigende Fallzahlen zu einem zusätzlichen Personalbedarf führen, eine Grundausstattung der Bezirke festgestellt und darüber hinaus einzusetzende zusätzliche Stellen/Vollzeitäquivalente nicht auf die den Bezirken vorgegebene Personalzielzahl angerechnet werden.

 

Begründung:

Ungeachtet der unterschiedlichen Bewertung der im Koalitionsvertrag festgelegten Vorgabe (Personalzielzahl) von 20.000 Stellen/Vollzeitäquivalente für alle Bezirksämter besteht bei jeder vorgegebenen Bemessungsgrenze der Anzahl der Mitarbeiter/innen der Bezirksämter das gleiche Problem:

Vom Bezirk nicht beeinflussbare Faktoren wie z. B. Anstieg der Berechtigten auf Eingliederungshilfe, ALG 2 oder Hilfen zur Erziehung sowie der Anzahl der psychisch erkrankten Menschen oder der dem Bezirksamt zugewiesenen gesetzlichen Betreuungen führen

  1. entweder zu einem zusätzlichen Einsatz von Personal, der nach der derzeitigen Systematik durch Abbau von Stellen in anderen Bereichen der Verwaltung kompensiert werden müsste,
  2. oder zu unverhältnismäßigen Bearbeitungszeiten zu Lasten der Berechtigten bzw. der strukturell bedingten Nichtwahrnehmung gesetzlich vorgesehener Betreuungsleistungen.

So müsste der unabweisbare Anstieg der Berechtigten auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit oder der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (der gemäß der Zielvereinbarung mit der Senatsverwaltung den Einsatz zusätzlicher Fallmanager/innen bedingt) entsprechend der Vorgaben für den Personalabbau in der Personalentwicklung berücksichtigt werden. Das Angebot der Bezirksämter würde zukünftig von der sozialen Zusammensetzung der Bewohner/innen abhängig sein. Dies widerspricht dem Grundsatz der Rechtsgleichheit.

Hier ist eine Klarstellung seitens der Senatsverwaltung hinsichtlich der Umsetzung der Zielvorgabe der Koalitionsvereinbarung zwingend erforderlich.

Teilnahme an den Stadträtesitzungen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt – ggf. durch eine Vertretungsregelung – sicherzustellen, dass Spandau regelmäßig bei allen Sitzungen der jeweiligen Stadträte mit der betreffenden Senatsverwaltung vertreten ist.

Begründung:

Die regelmäßigen Runden der betreffenden Bezirksstadträte und der Senatsverwaltungen sind wesentliche politische und fachliche Steuerungsgremien. Die Nichtteilnahme ist gleichbedeutend mit dem Verzicht auf eine frühzeitige politische und fachliche Einflussnahme. Durch eine Vertretungsregelung ist dafür Sorge zu tragen, dass die Voraussetzung für eine aktive Beteiligung des Bezirksamtes sichergestellt wird.

 

Transparenzdatenbank

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt sicherzustellen,

  1. dass die Ersteingabe und ggf. erforderliche Korrekturen der bezirklichen Daten in der Zuwendungsdatenbank (Transparenzdatenbank) grundsätzlich zeitnah erfolgen.
  2. dass die folgenden Daten (Stand 13.01.2013!) umgehend korrigiert werden:

Deutsch Arabische Freundschaft Familienförderverein e. V. Jugend, Projektförderung 2011, Loschwitzer Weg 11, 13593 Berlin, Bezirksamt Spandau, Jugendtreff Heerstr. Nord, 43.780 Euro

Begründung:

Alle Beteiligten sind durch einen sorgfältigen Umgang für die Legitimation der Zuwendungs-/ Transparenzdatenbank des Landes Berlin verantwortlich. Dient die Zuwendung öffentlicher Mittel doch auch als Beleg für die Seriosität eines Trägers/Auftragnehmers.

Der Zuwendungsbescheid für den Verein Deutsch Arabische Freundschaft Familienförderverein e. V. wurde 2011 widerrufen! Dennoch besteht bis heute der Eindruck, dass der Träger weiterhin eine Anerkennung durch das Bezirksamt Spandau erfuhr/erfährt.

Gemeinsame Dringlichkeitsanfrage der Fraktionen von GAL und SPD

Zusammenstellung der geplanten Investitionsmaßnahmen 2013 – 2017: Planungsstand Schulen

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Welche Konsequenzen in Bezug auf die Umsetzung kann es für die vom Bezirk Spandau angemeldeten Investitionsmaßnahmen an Schulen haben, dass für die Zeppelin-Grundschule, die Wolfgang-Borchert-Schule, die Schule an der Jungfernheide, die Heinrich-Böll-Oberschule, die Schule am Staakener Kleeblatt, die Schule an der Haveldüne, die Lily-Braun-Oberschule, die Freiherr-vom-Stein-Oberschule, die Carl-Friedrich-von-Siemens-Oberschuleund die Schule am Gartenfeld weder Vor- noch Bauplanungsunterlagen vorliegen?

 

  1. Welche Prognosen hinsichtlich der Schüler/-innenzahlen liegen den Planungen aktuell zugrunde und welche Abweichungen ergeben sich für die Planungen an den Schulen, für die eine Bedarfsprognose aus dem Jahr 2007 in der Investitionsplanung angeführt wird?
  2. Liegen für die Schule am Gartenfeld, die Bernd-Ryke-Grundschule, die Christoph-Földerich-Grundschule, die Zeppelin-Grundschule, die Konkordia-Grundschule sowie die Grundschule im Beerwinkel Erläuterungsberichte sowie Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vor?

 

3.1                      Wenn ja, seit wann?

  1. Liegen für das Kant-Gymnasium und die Hans-Carossa-Oberschule (ungeprüfte Bauplanungsunterlagen vor?

 

4.1                      Wenn ja, seit wann?

 

5.     In welcher Form werden die 5 Jahre alten Erläuterungsberichte für die Baumaßnahmen an der Heinrich-Böll-Oberschule sowie der Lily-Braun-Oberschule den aktuellen Schüler/-innen-Prognosezahlen angepasst?

6.     Aus welchem Jahr stammt der Erläuterungsbericht für die Baumaßnahme an der Bertolt-Brecht-Oberschule?

7.     Welche Planungen hat das Bezirksamt bezüglich der Schule am Gartenfeld in Hinsicht auf die vom Bezirk gewünschte stärkere inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung an Regelschulen?

 

 

Anfragen der Fraktion der GAL

Kosten zur Beseitigung von Brandschutzmängeln an Schulen

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Wie hoch waren die Kosten für den Bezirk, um die bei den Brandschutzbegehungen festgestellten Verstöße gegen Bauauflagen an der Ernst-Ludwig-Heim-Grundschule sowie der Hans-Carossa-Oberschule zu beseitigen?
  2. Hätten die Kosten für den Bezirk vermieden werden können, wenn die Verstöße gegen die Baugenehmigungen bereits bei der jeweiligen Bauabnahme bemängelt worden wären?
  3. Warum wurden die Verstöße erst 2010 bzw. 2011 festgestellt, obwohl die Schulen 2001 bzw. 1979 fertig gestellt wurden?
  4. Konnten die Fristen zur Verbreiterung der Türen an der Hans-Carossa-Oberschule sowie zum Bau eines direkten Ausgangs aus dem Treppenhaus des Gebäudes 2 der Ernst-Ludwig-Heim-Grundschule eingehalten werden und wann erfolgte jeweils die Fertigstellung?
  5. Welche Abteilung(en) im Bezirksamt war bzw. waren bei den Bauabnahmen 1979 und 2001 dafür zuständig, Verstöße gegen die jeweilige Baugenehmigung zu bemängeln?

 

Kita-/Hortplätze für Notfälle

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Wie viele Plätze für Notfälle wurden in Spandauer Kitas und Horten 2012 vorgehalten?
  2. Wie viele Plätze aufgrund einer Notsituation wurden beantragt und wie viele Plätze wurden in Spandauer Kitas und Horten 2012 für Notfälle wegen
  3. Integrationsstatus A bzw. B,
  4. Zuzug in den Bezirk während des laufenden Kita-/Schuljahres,
  5. Arbeitsaufnahme oder Erkrankung des betreuenden Elternteils oder
  6. anderer Gründe

vergeben?

  1. War die Anzahl der 2012 vorgesehenen Plätze für Notsituationen nach Einschätzung des Bezirksamtes ausreichend?
  2. Wie viele Plätze für Notfälle sind in Spandauer Kitas und Horten 2013 vorgesehen?

Wie weiter mit der touristischen Erschließung des Burgwallgrabens?

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Wie sieht der Zeitplan des Bezirksamtes für die weiteren Arbeiten zur touristischen Erschließung des Burgwallgrabens für 2013 aus?
  2. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Nutzung des Geländes am Burgwallgraben als Flusskreuzfahrtanlegestelle?
  3. Ab wann werden Flusskreuzfahrtschiffe mit einer Länge von 82 Metern voraussichtlich wieder am Burgwallgraben anlegen?

Neue Kooperationen zwischen Tagesmüttern und freien Trägern

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Sind dem Bezirksamt Planungen der Angebotserweiterung von Krippen-/Kita- und Hortplätzen bekannt, nach denen mehrere Tagesmütter/-väter ihr Angebot für jeweils 3 – 5 Kinder in Räumlichkeiten eines freien Trägers durchführen sollen?
  2. Gibt es diese Planungen für den Bezirk bzw. gibt es diese Angebotsform bereits in Spandau?
  3. Welche rechtlichen Grundlagen sind ggf. für diese Angebotsform zu beachten?
  4. Sind die betreffenden Tagesmütter Angestellte des freien Trägers oder selbständig tätig?
  5. Wie beurteilt das Bezirksamt diese Angebotsform?

Baumpflege auf dem Friedhof In den Kisseln

  1. Wir fragen das Bezirksamt:
  2. Sind auf dem Friedhof In den Kisseln Baum-Pflegearbeiten geplant?
  3. Wenn ja, was genau ist vorgesehen?
  4. Wenn nein, aus welchem Grund wurden zahlreiche Bäume insbesondere in den Randbereichen des Friedhofes farbig markiert?

5.     Wie ist der aktuelle Sachstand zur Aufgabe von Flächen des  Friedhofes In den Kisseln?

6.     Sieht das Bezirksamt eine Möglichkeit, in den Schaukästen vor Ort eine Erläuterung der Markierungen auszuhängen?

 

Allgemein