Vorstand von Bündnis 90/Die Grünen AL Spandau nach Landesschiedsgerichtsurteil weiter handlungsfähig

Am 19.06.2016 hat das Landesschiedsgericht von Bündnis 90/Die Grünen in seinem Urteil den am 7. Februar 2016 gewählten Vorstand weitestgehend bestätigt. Lediglich die Wahl von Bodo Byszio als stellvertredender Vorsitzender wurde aufgrund eines Formfehlers für nichtig erklärt und eine Nachwahl angeordnet.

Durch dieses Urteil bleibt der Vorstand handlungsfähig und wird nun umgehend die Wahl der BVV-Liste vorbereiten und durchführen.

Bodo Byszio sagt zu der Entscheidung:  “Ich kann die Nichtigkeit meiner Wahl aufgrund von Formfehlern gut aktzeptieren und werde zur Nachwahl erneut antreten.”
Die Kreisvorsitzende Susanne Zissel:  “Ich begrüsse, dass endlich Rechtssicherheit herrscht. Nun werden wir uns mit voller Kraft dem Wahlkampf widmen.”