Verwaltungsreform in Berlin

Wir hatten die Gelegenheit, uns mit Ronald Wenke aus der Senatskanzlei auszutauschen. Im Fokus stand dabei, wie die Verwaltungsreform und wie die Zusammenarbeit zwischen Senatsverwaltung und Bezirken in Zukunft besser funktionieren soll.


Zusammenspiel zwischen Senatsverwaltung und Bezirken
Ronald Wenke hat betont, wie wichtig es ist, nicht mehr in starren Zuständigkeiten zu denken, sondern in flexiblen Prozessen. Das soll die Verwaltung nicht nur effizienter, sondern auch effektiver machen. Ein zentrales Ziel ist dabei die Beendigung des sogenannten „Behörden Ping-Pong“, bei dem Anliegen der Bürger:innen und auch interne Verwaltungsaufgaben hin und her geschoben werden, ohne dass eine Lösung in Sicht ist.

Das Landesorganisationsgesetz (LOG)
Das neue Landesorganisationsgesetz (LOG) wurde verabschiedet und wird am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Es ersetzt das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz (AZG). Mit dem LOG werden unter anderem drei Hauptziele verfolgt:

  1. Klarheit und Transparenz
    Es soll eine klare Aufgabenteilung geben und transparente Zuständigkeiten zwischen Politik und Querschnittsfeldern geschaffen werden.
  2. Gesamtstädtische Steuerung
    Der Senat gibt z.B. vor, welche Formulare und Anträge in den Bezirken verwendet werden, um alles einheitlich zu gestalten.
    Neue Instrumente, wie Verwaltungsvorschriften, die vom Senat erlassen werden, helfen den Bezirken, sich besser zu orientieren und Vorgaben zu erhalten.
  3. Starke Bezirke
    Die Bezirke sollen als politische Einheiten gestärkt werden. Durch das Konnexitätsprinzip erhalten die Bezirke Finanzmittel für neue Aufgaben. So entstehen neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Bezirken und Senat.

Handlungsfelder und Prozesskatalog
Ein wichtiger Punkt der Reform ist die Ausrichtung an Handlungsfeldern. Es wird gerade ein Katalog erstellt, der alle Aufgaben der Verwaltung als Prozesse erfasst. Aktuell sind über 4.000 Aufgaben aufgelistet, inklusive derer aus den Bezirken.

Dezentralisierung und Einigungsstelle
Bisher unterliegen die Bezirke der Aufsicht des Senats. Künftig soll diese Aufsicht dezentralisiert werden. Dafür wird eine Einigungsstelle bei der Senatskanzlei eingerichtet, die zwischen Bezirk und Senat vermittelt.

Zeitplan
Für Herbst 2026 und Dezember 2026 sind konkrete Aufgabenverlagerungen geplant. Workshopgruppen werden eingerichtet, um die Umsetzung der Reform zu begleiten.

Fazit
Der Austausch mit Ronald Wenke hat uns wertvolle Einblicke in die anstehende Verwaltungsreform gegeben. Die Reform soll die Verwaltung effizienter und transparenter machen und die Zusammenarbeit zwischen Senatsverwaltung und Bezirken stärken. Zudem ist die Reform auch notwendig für die Digitalisierung, da durch die Reform Vereinheitlichungen in Prozessen vorangetrieben werden. Für die Digitalisierung braucht es außerdem klare Zuständigkeiten, um die Umsetzung effektiv zu gestalten.