Unsere Anträge und Anfragen in der BVV vom 29.04.2026

Anträge, Anfragen und Antworten auf der Seite des Bezirksamts (neues Fenster)

Antrag: Schutz von Klein- und Schulkindern bei Medienkonsum stärken

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 
Das Bezirksamt wird ersucht, rund um den Internationalen Tag für psychische Gesundheit am 10. Oktober zusätzliche Aktionen zur Sensibilisierung von Eltern, Erzieherinnen und Erziehern sowie Lehrkräften zum Schutz von Klein- und Schulkindern bei der Mediennutzung zu organisieren. Hierbei soll die Öffentlichkeit umfassend u. a. über die Themen Medienkonsum ab 0 Jahre sowie Schutzkonzepte und einen verantwortungsvollen Umgang informiert werden. Es wird empfohlen, vorab in Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen für die Aktionen und evtl. Beteiligung am Programm zu werben. 
 
Begründung:
 
Der gesetzliche Jugendschutz und der Erziehungsauftrag verpflichten dazu, den Risiken einer unkontrollierten Mediennutzung aktiv zu begegnen. Aktuelle Statistiken belegen einen deutlichen Zusammenhang zwischen frühem, intensivem Medienkonsum und Entwicklungsstörungen wie Sprachverzögerungen, motorischer Unruhe sowie Schlaf- und Konzentrationsproblemen. Da die technische Verfügbarkeit von Endgeräten in den Haushalten stetig steigt, die notwendige Medienkompetenz bei Erziehungsberechtigten jedoch oft nicht im selben Maße mithält, besteht dringender Aufklärungsbedarf. Der Bezirk beschäftigt sich zwar schon mit den unterschiedlichen Auswirkungen von Medienkonsum von Kleinkindern, Schulkindern und Jugendlichen sowie dessen Aufklärung. Dennoch sind sich viele Eltern der Gefahren nach wie vor nicht bewusst. Durch zusätzliche zielgerichtete Aktionen zur Aufklärung und die Einbindung medizinischer Expertise soll das Bewusstsein für die psychische Gesundheit der Kinder geschärft und die Prävention im Bezirk nachhaltig gestärkt werden.

Antrag: Gedenktafel Zwangsarbeitslager „Salzhof“

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 
Das Bezirksamt wird ersucht, in der Nähe oder an der erhaltenen Baracke des ehemaligen Lagers für Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter „Salzhof“ an der Rhenaniastraße/Ecke „Am Havelgarten“ eine Gedenktafel anzubringen oder sich hilfsweise bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen. Zu diesem Zweck soll auch geprüft werden, welche konkreten Orte dafür geeignet sind und ggf. ein Austausch mit den Eigentümerinnen oder Eigentümern gesucht werden.
 
Begründung:
 
An der Ecke Rhenaniastraße/„Am Havelgarten“ befindet sich eine der letzten erhaltenen Baracken des ehemaligen Zwangsarbeitslagers „Salzhof“. Nach bisherigem Kenntnisstand bestand das Lager spätestens seit 1942 und umfasste 96 Baracken mit Platz für etwa 4.600 Menschen. Dort waren Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, Kriegs- sowie Strafgefangene verschiedener Nationalitäten untergebracht. Die Baracke ist damit ein bauliches Zeugnis nationalsozialistischer Zwangsarbeit in Spandau, an deren Opfer erinnert werden sollte. Gerade weil das Lager selbst weitgehend verschwunden ist, kommt dem noch vorhandenen Gebäude eine besondere erinnerungskulturelle Bedeutung zu. Eine Gedenktafel würde den historischen Ort im öffentlichen Raum sichtbar machen und an das Schicksal der dort inhaftierten und zur Arbeit gezwungenen Menschen erinnern.

Antrag: Queere Zuständigkeit im Bezirksamt

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 
Das Bezirksamt wird ersucht, eine Queer- bzw. LSBTIQ*-Ansprechperson zu benennen. Diese Person soll als zentrale Zielperson für queere Anliegen, Fragen und Bedarfe im Bezirk fungieren, die Sichtbarkeit von LSBTIQ*-Belangen innerhalb der Verwaltung stärken und als Schnittstelle dienen. Dadurch soll die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ergänzt und diese im Themenfeld LSBTIQ* unterstützt bzw. entlastet werden.
 
Begründung:
 
Die LSBTIQ*-Community ist auch im Bezirk Spandau mit besonderen Herausforderungen, Diskriminierungserfahrungen und spezifischen Unterstützungsbedarfen konfrontiert. Eine klar benannte Ansprechperson innerhalb des Bezirksamts kann dazu beitragen, dass queere Anliegen verlässlich aufgenommen, besser koordiniert und innerhalb der Verwaltung angemessen bearbeitet werden. Die Benennung einer solchen Ansprechperson stärkt die Sichtbarkeit queerer Belange im Bezirksamt, erleichtert den Zugang für Betroffene und Engagierte, und kann zur besseren Vernetzung zwischen Verwaltung und Zivilgesellschaft beitragen. Zugleich würde die Gleichstellungsbeauftragte in einem intensiven Aufgabenfeld entlastet und ergänzt werden.

Gemeinsamer Antrag (mit der CDU): Informationskampagne zum ZVR-Ausweis initiieren!

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, in allen Ämtern mit Publikumsverkehr (insbesondere Bürgerämter und Sozialamt) aktiv für den ZVR-Ausweis (Zentrales Vorsorgeregister) der Bundesnotarkammer zu werben.

Hierzu soll das Bezirksamt:

1. Informationsmaterialien (Flyer/Broschüren) der Bundesnotarkammer in den Wartebereichen gut sichtbar auslegen.

2. Auf der bezirklichen Website sowie auf den Informationsbildschirmen in den Dienstgebäuden auf die Bedeutung und die Registrierungsmöglichkeit im Zentralen Vorsorgeregister hinweisen.

3. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der direkten Beratung (z.B. im Rahmen der Seniorenberatung oder des Betreuungswesens) dazu anhalten, gezielt auf den ZVR-Ausweis aufmerksam zu machen.

Begründung:

Im Ernstfall – etwa durch Unfall oder schwere Krankheit – zählt jede Minute. Liegen eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung vor, muss diese für Ärzte und Gerichte sofort auffindbar sein. Der ZVR-Ausweis im Scheckkartenformat stellt sicher, dass Rettungskräfte und Kliniken sofort erkennen, dass Verfügungen existieren und wer die bevollmächtigte Vertrauensperson ist.

Obwohl das Zentrale Vorsorgeregister die wichtigste Institution zur Sicherung des Selbstbestimmungsrechts ist, ist die Existenz des dazugehörigen Ausweises vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht bekannt. Oft werden Dokumente zwar erstellt, sind aber im Notfall nicht zugänglich, was zu ungewollten staatlichen Berufsbetreuungen oder medizinischen Maßnahmen gegen den Patientenwillen führen kann.

Als bürgernaher Dienstleister hat das Bezirksamt Spandau die Chance, durch einfache Informationsangebote einen wesentlichen Beitrag zur rechtlichen Vorsorge und zum Selbstbestimmungsrecht der Spandauer Bürger zu leisten. Die Bewerbung verursacht durch die Nutzung vorhandener Materialien der Bundesnotarkammer kaum Kosten, bietet aber einen hohen Mehrwert für die Sicherheit der Bürger im Krisenfall.

Gemeinsamer Antrag (mit der CDU): Kinotag gegen Alterseinsamkeit

Das Bezirksamt wird ersucht, in Kooperation mit örtlichen Kinos, Senioreneinrichtungen und sozialen Trägern einen regelmäßigen „Kinotag gegen Einsamkeit“ für ältere Menschen einzurichten. Dabei soll insbesondere Seniorinnen und Senioren mit geringen sozialen Kontakten eine Möglichkeit zur Begegnung und kulturellen Teilhabe geboten werden.

Begründung:

Einsamkeit im Alter ist ein wachsendes Problem. Ein regelmäßiger Kinonachmittag kann auf einfache Weise Begegnung, Austausch und Lebensfreude fördern. Erfahrungen aus anderen Bezirken zeigen, dass solche Angebote stark nachgefragt und mit geringem Aufwand umsetzbar sind.

Große Anfrage: Personal für die Mobilitätswende – Gesetzliche Vorgaben umgesetzt?

1. Sind im Bezirksamt Spandau aktuell die gemäß § 37 Abs. 5 Mobilitätsgesetz Berlin (MobG BE) vorgeschriebene Koordinierungsperson für den Radverkehr sowie die mindestens zwei hauptamtlichen Vollzeitäquivalente (VZÄ) für die Planung und Umsetzung der bezirklichen Maßnahmen zur Radverkehrsförderung besetzt?

1.1 Wenn ja, seit wann sind diese Stellen jeweils mit welchem Umfang besetzt sowie eine Koordinierungsperson benannt?

1.2 Wenn nein, seit wann sind diese Stellen vakant bzw. nicht als Vollzeitäquivalente besetzt oder eine Koordinierungsperson nicht benannt?

1.3 Wenn nein, ist eine zeitnahe (Wieder-)Besetzung bzw. Benennung geplant und wie ist der Stand?

1.4 Wenn nein, welche Hemmnisse stehen einer vollständigen personellen Ausstattung gemäß den gesetzlichen Anforderungen entgegen und wie plant das Bezirksamt, diese zu überwinden?

2. Sind im Bezirksamt Spandau aktuell die gemäß § 51 Abs. 4 MobG BE vorgeschriebene Koordinierungsperson für den Fußverkehr sowie die mindestens zwei hauptamtlichen Vollzeitäquivalente (VZÄ) für die Planung und Umsetzung der bezirklichen Maßnahmen zur Fußverkehrsförderung besetzt?

2.1 Wenn ja, seit wann sind diese Stellen jeweils mit welchem Umfang besetzt sowie eine Koordinierungsperson benannt?

2.2 Wenn nein, seit wann sind diese Stellen vakant bzw. nicht als Vollzeitäquivalente besetzt oder eine Koordinierungsperson nicht benannt?

2.3 Wenn nein, ist eine zeitnahe (Wieder-)Besetzung bzw. Benennung geplant und wie ist der Stand?

2.4 Wenn nein, welche Hemmnisse stehen einer vollständigen personellen Ausstattung gemäß den gesetzlichen Anforderungen entgegen und wie plant das Bezirksamt, diese zu überwinden?

3. Welche konkreten Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs wurden durch diese Stellen bzw. dieses Fachpersonal in den letzten zwei Jahren (2024/2025) im Bezirk Spandau erfolgreich abgeschlossen oder maßgeblich vorangebracht?

4. Inwiefern erfolgt eine gem. § 37 Abs. 5 Satz 2 sowie § 51 Abs. 4 Satz 2 MobG BE geforderte Zusammenarbeit mit den anderen für den Rad- und Fußverkehr zuständigen Stellen des Landes Berlin (insbesondere der Senatsverwaltung)?

4.1 Wie bewertet das Bezirksamt die Effektivität dieser Kooperation im Hinblick auf die Beschleunigung von Infrastrukturprojekten und konkreten Erfolgen für den Fuß- und Radverkehr im Bezirk?

4.2 Wo sieht das Bezirksamt diesbezüglich noch Verbesserungs- bzw. Ausweitungsmöglichkeiten?

5. Sind auf der Webseite des Bezirksamtes für interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie andere Interessierte Stellen Informationen und die Kontaktdaten der zuständigen Koordinierungs- und Ansprechpersonen für den Fuß- und Radverkehr zu finden?

5.1 Wenn ja, inwiefern?

5.2 Wenn nein, warum nicht?

5.3 Inwiefern plant das Bezirksamt, die Sichtbarkeit und Erreichbarkeit dieser Ansprechpersonen für die Öffentlichkeit zu verbessern?

Große Anfrage: Schulreinigung im Bezirk aktuell nachgefragt

1. Wie ist die Schulreinigung aktuell im Bezirk im Detail organisiert? (Bitte nach Schulen, beauftragten Firmen, Reinigungshäufigkeit pro Woche und Vertragslaufzeiten aufschlüsseln.)

2. Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben für die Schulreinigung aktuell und mit welchen Mehrkosten plant das Bezirksamt für die kommenden Jahre, beispielsweise aufgrund neuer Verträge oder anderweitiger Kostensteigerungen/Vertragsanpassungen? (Bitte begründen.)

3. Wie häufig kontrolliert das Bezirksamt planmäßig die Qualität der Reinigungsleistungen und wie häufig haben 2025 Kontrollen stattgefunden? (Bitte nach Schulen einzeln aufschlüsseln.)

3.1 Welche Mängel bzw. Probleme wurden dabei festgestellt?

3.2 Welche Maßnahmen wurden welchen Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern gegenüber infolge von Kontrollen eingeleitet?

3.3 Was funktioniert aus Sicht des Bezirksamtes gut bzw. wo gab es positive Ergebnisse der Kontrollen?

4. Werden Schulleitungen und Elternvertreterinnen und Elternvertretern in die Kontrolle der Reinigungsqualität und die Meldung von Mängeln einbezogen?

4.1 Wenn ja, inwiefern?

4.2 Wenn nein, warum nicht?

5. Nach welchen Kriterien werden die Zeitpläne bzw. Vorgaben erarbeitet, welchen den Ausschreibungen für die Schulreinigungen im Bezirk zugrunde liegen? 

5.1 Wie stellt das Bezirksamt insbesondere sicher, dass die Reinigungskräfte realistische Zeitvorgaben für die zu reinigenden Flächen erhalten, um eine gründliche Arbeit zu ermöglichen?

5.2 An welchen Schulen wird bereits eine Tagesreinigung während des Schulbetriebs durchgeführt, und ist eine Ausweitung dieses Modells geplant?

5.3 Inwiefern werden diese Vorgaben regelmäßig evaluiert, um sie ggf. für künftige Ausschreibungen anzupassen?

6. Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Rekommunalisierung der Schulreinigung, und welche Hürden stehen einer Ausweitung der Eigenreinigung entgegen?

7. Welcher Zeitplan ist für die nächsten Ausschreibungen und die flächendeckende Einführung verbesserter Reinigungsstandards vorgesehen?

7.1 Mit welchen Hindernissen oder Verzögerungen rechnet das Bezirksamt bei der Umsetzung dieser Pläne?

Große Anfrage: Integration erschwert – Auswirkungen des Zulassungsstopps

1. Wie bewertet das Bezirksamt die Auswirkungen des vom Bund veranlassten Zulassungsstopps bzw. der deutlichen Einschränkungen bei der Zulassung zu Integrationskursen auf die soziale und wirtschaftliche Integration in Spandau?

1.1 Inwiefern teilt das Bezirksamt die Einschätzung, dass der eingeschränkte Zugang zu Integrationskursen den Spracherwerb, die gesellschaftliche Teilhabe und die Alltagsbewältigung erschwert?

1.2 Inwiefern teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass der Zulassungsstopp für den Zugang zu Ausbildung, Qualifizierung, Beschäftigung und den lokalen Arbeitsmarkt in Spandau nachteilig sein wird? 

1.3 Welche Folgen sieht das Bezirksamt darüber hinaus für diejenigen Menschen in Spandau, die zwar keinen gesetzlichen Anspruch haben, aber faktisch auf einen Integrationskurs angewiesen wären?

2. Wie viele Integrationskurse mit wie vielen Teilnehmenden gab es 2025 in Spandau?

2.1 Wie viele waren es in den Jahren davor?

2.2 Wie viele warteten 2025 auf Plätze, wie viele aktuell?

3. Welche Angebote von Trägerinnen und Trägern und wie viele Menschen, die einen Integrationskurs bräuchten oder wünschen, sind nach Kenntnis des Bezirksamtes direkt oder indirekt von den Einschränkungen in Spandau betroffen?

3.1 Kann das Bezirksamt die voraussichtliche Entwicklung der Teilnehmenden- und Wartelistenzahlen in den kommenden Monaten einschätzen, fallen etwa Kurse oder Angebote durch den Stopp ganz weg und wenn ja, welche?

3.2 Kann das Bezirksamt einschätzen, wie viele der Betroffenen in Spandau voraussichtlich keine zeitnahe Alternative mehr finden werden?

3.3 Inwiefern rechnet das Bezirksamt mit mittelbaren Kostensteigerungen für bezirkliche Angebote, da fehlende Integrationskurse an anderer Stelle kompensiert werden müssen?

3.4 Welche sonstigen Auswirkungen erwartet das Bezirksamt für die entsprechende Trägerinnen- und Trägerstruktur im Bezirk?

4. Welche Ausgleichs- und Ersatzangebote bzw. äquivalente Optionen für durch den Zulassungsstopp wegfallende Plätze oder Angebote gibt es aktuell in Spandau (beispielsweise bezirkliche, landesweite oder von freien Trägern angebotenen Sprachförder-, Beratungs- oder Orientierungsangebote)?

4.1 Wie viele Plätze umfassen diese Angebote, und richten sie sich an dieselben Zielgruppen wie die betroffenen Integrationskurse?

4.2 Inwiefern können diese Angebote den Wegfall oder die Einschränkung der Integrationskurse tatsächlich ausgleichen bzw. auffangen?

5. Plant oder ergreift der Bezirk zusätzliche Maßnahmen, um die lokalen Auswirkungen für die vom Zulassungsstopp betroffenen Angebote und Menschen abzufedern, etwa durch ergänzende Sprachförderung, Beratung oder Weitervermittlung?

5.1 Wenn ja, welche und wann?

5.2 Welche ausgleichende Rolle können aus Sicht des Bezirksamtes andere Akteure wie Jobcenter, Volkshochschule, freie Trägerinnen und Träger oder landesweite Programme übernehmen?

5.3 Wenn nein, warum nicht?

6. Befindet sich der Bezirk zu dieser Thematik im Austausch mit anderen Ebenen oder Bezirken, beispielsweise um Kurse zusammenzulegen, die sonst ausfallen würden oder zwecks einer anderweitigen Förderung?

6.1 Wenn ja, inwiefern und mit welchem Ergebnis?

6.2 Wenn nein, warum nicht?        

6.3 Welche Forderungen hat oder würde das Bezirksamt gegenüber Bund oder Land aus Spandauer Sicht stellen, um Strukturen der Sprachförderung zu sichern und das entsprechende Kursangebot zu stabilisieren?

Wir beantragen die schriftliche Beantwortung.

Große Anfrage: Demokratieförderung unter Druck – Auswirkungen für den Bezirk

1. Welche Mittel erhält der Bezirk Spandau oder hier ansässige Trägerinnnen/Träger/Projekte im laufenden Jahr/Haushalt aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ – insbesondere für den Aktions- und Initiativfonds sowie den Jugendfonds?

1.1 Wie hat sich diese Summe im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt?

1.2 Welche Trägerinnnen/Träger/Projekte in Spandau werden aktuell mit diesen Geldern finanziert? (Bitte unter Angabe von Trägerinnnen/Träger/Projekt, nach Projektinhalt und der jeweiligen Fördersumme auflisten.)

2. Sind der Bezirk Spandau oder hier ansässige Trägerinnnen/Träger/Projekte nach Kenntnis des Bezirksamtes von den angekündigten oder bereits vollzogenen Kürzungen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ betroffen?

2.1 Wenn ja, inwiefern? (Bitte soweit möglich nach Trägerinnnen/Träger/Projekt und gekürzter Fördersumme auflisten.)

2.2 Wenn ja, welche Konsequenzen haben diese Kürzungen aus Sicht des Bezirksamtes für die lokale Demokratieförderung, die Extremismusprävention und die Antidiskriminierungsarbeit im Bezirk insgesamt?

2.3 Wenn ja, sind nach Kenntnis des Bezirksamtes durch die Kürzungen bzw. geplanten Kürzungen bestehende Beratungsangebote oder langjährige Projektstrukturen in ihrer Existenz bedroht oder von einem potenziellen Stellenabbau betroffen? (Bitte soweit möglich konkrete Trägerinnnen/Träger/Projekte angeben.)

3. Wie bewertet das Bezirksamt die Kürzungen im Hinblick auf die zivilgesellschaftliche Infrastruktur und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Spandau und inwiefern teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass die (geplante) Reduzierung der Mittel in der aktuellen gesellschaftspolitischen Lage ein falsches Signal an die Akteure im Bezirk sendet?

4. Welche Ersatzangebote bzw. Ausweichmöglichkeiten (bezirklich, landesweit oder freie Trägerinnnen/Träger/Projekte) gibt es im Bezirk für wegfallende Projekte?

4.1 Welche Kapazitäten weisen diese auf und inwiefern können sie die Kürzungen bzw. geplanten Kürzungen der „Demokratie leben!“-Mittel tatsächlich kompensieren?

5. Plant das Bezirksamt die Kürzungen zumindest teilweise aus eigenen Mitteln aufzufangen oder die betroffenen Projekte durch ergänzende Vernetzung und Unterstützung bei der Akquise alternativer Fördermittel abzufedern?

5.1 Wenn ja, inwiefern? 

5.2 Wenn nein, warum nicht?

6. Steht das Bezirksamt mit anderen Ebenen wie Land oder Bund bzgl. der gegenständlichen Kürzungen im Austausch, beispielsweise um sich gegen die Kürzungen auszusprechen, sich um einen Ausgleich zu bemühen oder sich für die Demokratieförderung im Bezirk einzusetzen?

6.1 Wenn ja, inwiefern und mit welchem Ergebnis?

6.2 Wenn nein, warum nicht?

Wir beantragen die schriftliche Beantwortung.

Große Anfrage: Jugendliche ohne Schulabschlüsse – Wie kann die Quote sinken?

1. Wie bewertet das Bezirksamt die erneut im Vergleich zum Berliner Durchschnitt überproportional hohe Quote an Schulabgängerinnen und Schulabgängern ohne Abschluss (12,9 %) in Spandau?

1.1 Wie hat sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss in Spandau in den letzten fünf Jahren entwickelt? (Bitte nach Schuljahren und sofern möglich, nach Schulformen aufschlüsseln.)

1.2 Welche Ursachen sieht das Bezirksamt für den im berlinweiten Vergleich zweitschlechtesten Wert und die insgesamt besorgniserregende Entwicklung in diesem Bereich?

2. Wie viele Jugendliche befinden sich aktuell im sogenannten 11. Pflichtschuljahr oder in vergleichbaren Überbrückungsangeboten und wie bewertet das Bezirksamt dies bzw. welche Erwartungen hat das Bezirksamt diesbezüglich?

3. Welche weiteren bezirklichen Maßnahmen, Initiativen oder Programme gibt es oder plant das Bezirksamt aktuell, um Schulabbrüche bzw. -abgänge ohne Abschluss zu verhindern und Jugendliche ohne Abschluss besser zu begleiten?

3.1 Welche Rolle spielen dabei die bezirkliche Jugendhilfe, die Schulsozialarbeit sowie Kooperationen mit lokalen Trägerinnen, Trägern und Unternehmen?

3.2 Gibt es gezielte Maßnahmen oder Schwerpunktsetzungen für besonders betroffene Sozialräume im Bezirk (z. B. Heerstraße Nord, Falkenhagener Feld)?

3.3 Wie beurteilt das Bezirksamt die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen, Initiativen oder Programme?

3.4 Welche zusätzlichen eigenen Maßnahmen Initiativen oder Programme hält das Bezirksamt für erforderlich, um die Quote der Schulabgängerinnen oder -abgänger ohne Abschluss in Spandau nachhaltig zu senken?

4. Welche Ersatz- oder Ergänzungsangebote gibt es aktuell in Spandau für Jugendliche, die bereits ohne Abschluss aus dem Regelschulsystem ausgeschieden sind (beispielsweise Angebote der Volkshochschule, freier Träger oder Projekte der Jugendberufshilfe)?

4.1 Wie viele Plätze umfassen diese Angebote und inwiefern richten sie sich konkret an diese Zielgruppe?

4.2 Inwiefern können diese Angebote die bestehenden Lücken im Bildungssystem tatsächlich ausgleichen und wo sieht das Bezirksamt hier weiterhin kritische Versorgungslücken?

5. In welcher Form arbeitet das Bezirksamt mit der in weiten Teilen zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin zusammen, um gezielt Schulabbrüche bzw. -abgänge ohne Schulabschluss zu verhindern?

5.1 Wie bewertet das Bezirksamt die Wirksamkeit dieser landesweiten Maßnahmen speziell im Hinblick auf die lokalen Herausforderungen im Bezirk Spandau?

5.2 Welche konkrete Unterstützung (personell, finanziell oder sonstige Maßnahmen) erwartet das Bezirksamt hierbei vom Land Berlin?

6. Befindet sich der Bezirk zu dieser Thematik im Austausch mit weiteren Stellen oder Bezirken, beispielsweise um Best-Practice-Modelle zu übernehmen oder zwecks einer abgestimmten Förderung?

6.1 Wenn ja, inwiefern und mit welchem Ergebnis?

6.2 Wenn nein, warum nicht?

Wir beantragen die schriftliche Beantwortung.