Am 19.04.2016 fand in der Landesgeschäftsstelle von Bündnis 90/Die Grünen Berlin eine Landesschiedsgerichtsverhandlung statt, in der einige Mitglieder gegen die Wahl des neuen Vorstandes von Bündnis 90/Die Grünen AL Spandau klagten. Der Vorstand selbst war nicht Beteiligter des Verfahrens, sondern lediglich beigeladen. Beklagte waren der Landesvorstand sowie das Präsidium, welches die Wahlveranstaltung geleitet hat.
Die Verhandlung endete nach ca. 3,5 Stunden bisher ohne Ergebnis. Das Landesschiedsgericht hat jetzt allen Beteilgten 2 Wochen Zeit gegeben, um neue Unterlagen einzureichen. Eine Entscheidung wird später erfolgen.